CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Deittert/Holetschek: Rot-Grün ignoriert
Kanzlerwort zum Kindesmissbrauch
Berlin (ots)
Anlässlich des heute von SPD, Bündnisgrünen und PDS gefassten Beschlusses des Deutschen Bundestages, eine Petition erfolglos abzuschließen, die eine Verschärfung des Strafrechts bei Kindesmissbrauch fordert, erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Deittert MdB und der zuständige Berichterstatter Klaus Holetschek MdB:
Immer wieder werden Sexualtäter zu Wiederholungstätern. Zahlreiche Beispiele haben das in den jüngsten Monaten belegt. Doch die markigen Sprüche des Bundeskanzlers sind verhallt, und die Koalition offenbart eine unverantwortliche Sorglosigkeit. Die leider nur allzu berechtigten Sorgen der Bevölkerung, besonders aller Eltern, sind Rot-Grün offenbar gleich. Die wohlfeile Forderung, man müsse Kinder missbrauchende Sexualstraftäter "wegschließen - und zwar für immer", die Schröder anlässlich des Todes der kleinen Julia in Hessen Anfang Juli 2001 erhoben hatte, wird von der rot-grünen Koalition einfach ignoriert. Vielmehr sieht sie unter Hinweis auf das geltende Strafrecht derzeit keinerlei gesetzgeberischen Handlungsbedarf und bringt im Verein mit der PDS eine Petition besorgter Bürger - gegen unsere Stimmen - zum Abschluss.
Martialische Kanzlerworte in der Öffentlichkeit bei tatsächlicher Tatenlosigkeit der Regierungskoalition im Parlament sind eine Täuschung der deutschen Öffentlichkeit. Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits geeignete praktische Änderungen des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts vorgeschlagen. Die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung für hochgefährliche Straftäter ist ein längst überfälliges Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor Rückfalltätern. Denn nur so kann verhindert werden, dass gemeingefährliche Täter nach ihrer Haftentlassung wieder schwerste Straftaten begehen. Bereits im Juli 2001 haben wir einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Sexualverbrechen(...)" (Drs. 14/6709) in den Deutschen Bundestag eingebracht, der dies sowie eine konsequentere Nutzung der DNA-Analyse in Strafverfahren enthält. Wir fordern auch, den sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) wieder als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu bedrohen. Nähme die SPD die Sorgen der Bevölkerung ernst, hätte sie diese leider allzu berechtigte Petition nicht abgeschmettert.
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