CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Höchste Zeit für
marktgerechte Preise in der Strom und Gaswirtschaft
Berlin (ots)
Zur heute eingeleiteten Untersuchung des Bundeskartellamts gegen 22 Stromnetzbetreiber wegen überhöhter Netznutzungsentgelte erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Fragen des Wettbewerbsrechts, Hartmut Schauerte MdB:
Wir begrüßen die eingeleiteten Untersuchungen der Kartellbehörden gegen 22 Stromnetzbetreiber wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte. Die Anfang dieser Woche abgehaltene Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie hat deutlich gemacht, dass das deutsche energiepolitische Modell des verhandelten Netzzugang nachgebessert werden muss.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur weiteren Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte ist mangelhaft. Marktöffnung, fairer Wettbewerb und diskriminierungsfreier Netz-Zugang können damit nicht gewährleistet werden.
Um die Vorteile des unbürokratischen und flexiblen Modells des verhandelten Netzzugangs weiterhin überzeugend im europäischen Wettbewerb der Ordnungsmodelle zu nutzen und auf eine ungeeignete sektorspezifische Regulierungsbehörde für Gas bzw. Strom verzichten zu können, müssen verschiedene Nachteile des Systems und etliche Schwächen des rot-grünen Gesetzentwurfs nun korrigiert werden. Dies heißt insbesondere:
1. Einführung einer sofortigen Vollziehbarkeit von Kartellamtsentscheidungen bezüglich missbräuchlicher Netzzugangsverweigerungen und missbräuchlicher Netznutzungsentgelte. Auch über eine Beweislastumkehr zuungunsten der Besitzer der monopolartigen Netze muss nachgedacht werden.
2. Institutionelle Bündelung aller behördlichen Aktivitäten beim Bundeskartellamt. Sowohl für die Streitschlichtungsstelle für Netzzugangsverhandlungen als auch für die Verweigerungsprüfung bei Langfristverträgen (Take-or-Pay) ist nicht das Wirtschaftsministerium, sondern das unabhängige Kartellamt die einzig richtige Stelle.
3. Ablehnung der vielfältigen protektionistischen Züge des Regierungsentwurfs. Die Reziprozitätsklausel darf weder verschärft noch auf neue Tatbestände ausgeweitet werden. Sie hat sich schon im Strommarkt im wesentlichen als untauglich erwiesen. Eine Verschärfung und Erweiterung auf den Gasmarkt mit einer Importabhängigkeit von 80 % ist unsinnig und wettbewerbsschädlich. Ein europäisches Level-Playing-Field kann nicht durch Protektionismus erreicht werden.
4. Keine Ermächtigung des Wirtschaftsministers zum Importverbot von Strom und Gas aus Drittländern. Versorgungssicherheit und hohe Umweltstandards sind nicht durch staatliche Marktabschottung, sondern nur durch freien Wettbewerb und zügige EU-Beitrittsverhandlung mit den osteuropäischen Staaten zu erreichen.
5. Klare Veröffentlichungs- und Unbundlingvorschriften für vertikal integrierte Gasversorgungsunternehmen, damit es zu keinen Quersubventionen kommt und Neuanbieter eine faire Chance erhalten. Gegebenenfalls sollte dem Kartellamt ermöglicht werden, bei wiederholtem Missbrauch oder drohenden Wettbewerbsbehinderungen verschärfte Unbundlingvorschriften (management, legal unbundling) aufzuerlegen.
6. Angemessener Zugang zu Gasspeichern.
7. Beschleunigte vollständige Öffnung aller Märkte in Europa. Eine entsprechende Initiative wurde im Frühjahr von Bundeskanzler Schröder mit seinem französischen Amtskollegen zunächst gestoppt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird alles daran setzen, in den nun anstehenden Beratungen die Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte wieder auf Kurs zu bringen, damit Haushalskunden und Unternehmen wieder von sinkenden Energiepreisen profitieren können. Nur offene Märkte, freier und fairer Wettbewerb und eine Vielfalt von Anbietern sichert günstige Energiepreise, Versorgungssicherheit und nachhaltige Umweltentlastung durch ein hohes Innovationspotential.
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