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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rachel: Neues Hochschuldienstrecht nicht akzeptabel

Berlin (ots)

Anlässlich der 1. Lesung der Gesetzentwürfe der
Bundesregierung für eine Reform des Hochschuldienstrechts erklärt der
Obmann für Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Thomas Rachel MdB:
Die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe stoßen auf
massive Kritik. In einer Anhörung des Bundestagsausschusses für
Bildung und Forschung am vergangenen Montag hat die Mehrzahl der
Experten bereits erheblichen Nachbesserungsbedarf angemeldet.
Mit ihren Gesetzentwürfen ignoriert die Bundesregierung auch die
Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die wir schon im Oktober
2000 in einem Bundestagsantrag eingebracht haben.
1. Die vorgesehenen Grundgehälter (7000,- DM für W2, und 8500,- DM
für W3) sind viel zu niedrig. Die im Grundgesetz garantierte
"amtsangemessene Besoldung" muss bereits durch die Mindestbezüge
sichergestellt und darf nicht erst durch Zulagen für "besondere
Leistungen" erreicht werden. Mit den angebotenen Grundgehältern wird
es noch schwerer werden, qualifizierte Nachwuchswissenschaftler für
unsere Hochschulen zu gewinnen, und wir werden kaum eine Chance
haben, Spitzenwissenschaftler nach Deutschland zu holen. Wir fordern
deshalb ein Grundgehalt (Mindestbezug) von 8000,- DM für W2 und von
9000,- DM für W3.
2. Die Einführung eines Vergaberahmens, der Kostenneutralität
sicherstellt, lehnen wir ab. Denn die Praxis wird zeigen, dass das
neue Hochschuldienstrecht von Ländern dazu genutzt wird, das
Besoldungsniveau an Hochschulen abzusenken. Der Bund hat aber keinen
Anlass, die Länder daran zu hindern, die Personalausgaben für
Professorinnen und Professoren deutlich aufzustocken, damit unsere
Hochschulen international wettbewerbsfähig werden. Der Wegfall von
Obergrenzen für die individuelle Besoldung erleichtert die Berufung
von Spitzenwissenschaftlern. Spitzengehälter werden an unseren
Hochschulen aber nur akzeptiert, wenn diese nicht durch
Gehaltsabschläge bei anderen Hochschullehrern ausgeglichen werden
müssen.
3. Mit der Bundesregierung wollen wir bei der Besoldung nicht mehr
das Dienstalter, sondern besondere Leistungen in Forschung und Lehre
honorieren. Gerade deshalb lehnen wir es ab, bei der Berechnung des
Ruhegehalts nur die in den letzten fünf Dienstjahren gewährten
Leistungsbezüge zu berücksichtigen. Wir befürchten, dass Gutachter
dann häufig zugunsten ihrer älteren Kolleginnen und Kollegen
Gefälligkeitsentscheidungen treffen werden.
4. Schon jetzt spielt die Habilitation z. B. in den
Ingenieurwissenschaften kaum noch eine Rolle. Auch wir wollen das
neue Personal- und Dienstrecht nutzen, um zusätzliche Wege zu einer
Professur zu eröffnen. Um dem wissenschaftlichen Nachwuchs früher die
Möglichkeit zu geben, selbständig zu forschen und zu lehren und um
die Qualifikationsphase abzukürzen, stimmen wir der Einführung der
Juniorprofessur zu. Diese Ziele können durch eine Stärkung der
Stellung des Wissenschaftlichen Assistenten und durch Straffung der
Verfahren aber auch bei der Habilitation erreicht werden. Um der
besonderen Kultur z. B. in den geisteswissenschaftlichen Fächern
Rechnung zu tragen, lehnen wir es ab, die Habilitation als eine
Alternative zur Juniorprofessur faktisch abzuschaffen. Wir
akzeptieren Soll-Vorschriften, die sicherstellen, dass
Juniorprofessorinnen und -professoren bei Berufungen angemessen
berücksichtigt werden. Die weitergehende Vorschrift, dass zusätzliche
wissenschaftliche Leistungen nicht Gegenstand eines
Prüfungsverfahrens sein sollen, bedeutet im Ergebnis: Eine
Habilitation darf bei Berufungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Dies ist nicht akzeptabel.
Ohne Nachbesserung in diesen wesentlichen Punkten wird die Union
die Gesetzentwürfe der Bundesregierung im Bundestag ablehnen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
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