CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rachel: Neues Hochschuldienstrecht nicht
akzeptabel
Berlin (ots)
Anlässlich der 1. Lesung der Gesetzentwürfe der Bundesregierung für eine Reform des Hochschuldienstrechts erklärt der Obmann für Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Rachel MdB:
Die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe stoßen auf massive Kritik. In einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung und Forschung am vergangenen Montag hat die Mehrzahl der Experten bereits erheblichen Nachbesserungsbedarf angemeldet.
Mit ihren Gesetzentwürfen ignoriert die Bundesregierung auch die Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die wir schon im Oktober 2000 in einem Bundestagsantrag eingebracht haben.
1. Die vorgesehenen Grundgehälter (7000,- DM für W2, und 8500,- DM für W3) sind viel zu niedrig. Die im Grundgesetz garantierte "amtsangemessene Besoldung" muss bereits durch die Mindestbezüge sichergestellt und darf nicht erst durch Zulagen für "besondere Leistungen" erreicht werden. Mit den angebotenen Grundgehältern wird es noch schwerer werden, qualifizierte Nachwuchswissenschaftler für unsere Hochschulen zu gewinnen, und wir werden kaum eine Chance haben, Spitzenwissenschaftler nach Deutschland zu holen. Wir fordern deshalb ein Grundgehalt (Mindestbezug) von 8000,- DM für W2 und von 9000,- DM für W3.
2. Die Einführung eines Vergaberahmens, der Kostenneutralität sicherstellt, lehnen wir ab. Denn die Praxis wird zeigen, dass das neue Hochschuldienstrecht von Ländern dazu genutzt wird, das Besoldungsniveau an Hochschulen abzusenken. Der Bund hat aber keinen Anlass, die Länder daran zu hindern, die Personalausgaben für Professorinnen und Professoren deutlich aufzustocken, damit unsere Hochschulen international wettbewerbsfähig werden. Der Wegfall von Obergrenzen für die individuelle Besoldung erleichtert die Berufung von Spitzenwissenschaftlern. Spitzengehälter werden an unseren Hochschulen aber nur akzeptiert, wenn diese nicht durch Gehaltsabschläge bei anderen Hochschullehrern ausgeglichen werden müssen.
3. Mit der Bundesregierung wollen wir bei der Besoldung nicht mehr das Dienstalter, sondern besondere Leistungen in Forschung und Lehre honorieren. Gerade deshalb lehnen wir es ab, bei der Berechnung des Ruhegehalts nur die in den letzten fünf Dienstjahren gewährten Leistungsbezüge zu berücksichtigen. Wir befürchten, dass Gutachter dann häufig zugunsten ihrer älteren Kolleginnen und Kollegen Gefälligkeitsentscheidungen treffen werden.
4. Schon jetzt spielt die Habilitation z. B. in den Ingenieurwissenschaften kaum noch eine Rolle. Auch wir wollen das neue Personal- und Dienstrecht nutzen, um zusätzliche Wege zu einer Professur zu eröffnen. Um dem wissenschaftlichen Nachwuchs früher die Möglichkeit zu geben, selbständig zu forschen und zu lehren und um die Qualifikationsphase abzukürzen, stimmen wir der Einführung der Juniorprofessur zu. Diese Ziele können durch eine Stärkung der Stellung des Wissenschaftlichen Assistenten und durch Straffung der Verfahren aber auch bei der Habilitation erreicht werden. Um der besonderen Kultur z. B. in den geisteswissenschaftlichen Fächern Rechnung zu tragen, lehnen wir es ab, die Habilitation als eine Alternative zur Juniorprofessur faktisch abzuschaffen. Wir akzeptieren Soll-Vorschriften, die sicherstellen, dass Juniorprofessorinnen und -professoren bei Berufungen angemessen berücksichtigt werden. Die weitergehende Vorschrift, dass zusätzliche wissenschaftliche Leistungen nicht Gegenstand eines Prüfungsverfahrens sein sollen, bedeutet im Ergebnis: Eine Habilitation darf bei Berufungen nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ist nicht akzeptabel.
Ohne Nachbesserung in diesen wesentlichen Punkten wird die Union die Gesetzentwürfe der Bundesregierung im Bundestag ablehnen.
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