CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Die unendliche Geschichte
der verpassten Gelegenheiten
Berlin (ots)
Zu den heutigen Anhörung im Bundestag-Finanzausschuss zum Steueränderungsgesetz und dem Gesetz zu Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer äußert die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Die Bundesregierung hat wieder einmal eine Gelegenheit verstreichen lassen, steuergesetzliche Regelungen auf vernünftige Grundlagen zu stellen. Mit dem Steueränderungsgesetz hätte sie die Chance gehabt.
Wie die Experten in der heutigen Anhörung nachdrücklich bestätigen, wurde das Problem der Gewerbesteuer, das insbesondere für mittlere Betriebe trotz Anrechnungsmöglichkeit weiterhin besteht, nicht angepackt. Für den Datenzugriff der Finanzbehörde auf Steuerdaten von Betrieben gibt es trotz fester Zusage der Bundesregierung weiterhin keine vernünftigen Regelungen. Darüber hinaus werden im Investitionszulagengesetz sogar erhebliche Verschlechterungen eingeführt. Die ohnehin schon am Boden liegende Bauwirtschaft wird weiter mit Füßen getreten. So soll die Modernisierungsförderung für selbstgenutzte Altbauten in Ostdeutschland auf Maßnahmen vor dem 1.1.2002 (bisher 1.1.2004) beschränkt werden. Die plötzliche Verkürzung von gesetzlich festgelegten Förderfristen untergräbt die Glaubwürdigkeit künftiger staatlicher Förderpolitik, schafft Planungsunsicherheit und ist auch verfassungsmäßig bedenklich.
Im Bereich der Umsatzsteuer dagegen wird im Schnellverfahren aus der Hüfte geschossen. Gerade die Existenzgründung wird durch verstärkte Bürokratie massiv behindert. Eine weitere Folge der geplanten gesetzlichen Regelung ist die Einschränkung in der Liquidität junger Unternehmen.
Übereinstimmend haben die Experten massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz erhoben. Die von der Bundesregierung geplante Nachschau unterläuft die gesetzlichen Regelungen, die für den Bereich der Steuerfahndung und Betriebsprüfung gelten. Insgesamt stellt das Gesetzesvorhaben eine Existenzbedrohung gerade für mittelständische Betriebe dar und bestraft auf nicht hinnehmbare Weise Steuerehrliche.
Es kann nicht angehen, dass man über das Ziel hinausschießt, weil bestehende Möglichkeiten der Prüfung mangels technischer oder personeller Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden. Notwendig ist vielmehr eine bessere Personalausstattung der Finanzbehörden und ein funktionierender Datenabgleich.
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