CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Müller: Belästigung durch massenhafte
Fax-Werbung unterbinden
Berlin (ots)
Zur nachhaltigen Unterbindung von unlauterer Faxwerbung erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Beirates bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Elmar Müller (Kirchheim) MdB:
In den vergangenen Wochen haben die Beschwerden über ausufernde Faxwerbung drastisch zugenommen. Den Inhabern der Faxanschlüsse verursacht dies Kosten für Papier, Strom, Toner und Wartung sowie erheblichen Ärger durch die Blockierung des Faxgerätes und nächtliche Ruhestörung. Offensichtlich sollen die Adressaten veranlasst werden, die kostenaufwendigen 0180/0190er Nummern in Anspruch zu nehmen.
Unverlangte Faxwerbung verstößt wegen unzumutbarer Belästigung gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Allerdings ist in den meisten Fällen eine effektive Rechtsverfolgung unmöglich, da meist keine Absender-Kennung angegeben ist oder die Werbung aus dem Ausland betrieben wird und die Verantwortlichen unbekannt bleiben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Verbraucherverbände, die bei den verschiedenen politischen Gremien auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat.
Dringend erforderlich sind vertragliche Vorgaben durch Netzbetreiber bzw. Inhaber von 0180/0190er Nummern an die Nutzer hinsichtlich des Verbots unerwünschter Faxwerbung mit der Androhung von Anschlusssperre oder Kündigung. Für Bestellungen oder den Abruf dafür notwendiger Informationen sollten kostenaufwendige 0180/0190 verboten werden. Gleichfalls sollte Informationspflicht über den Verwendungszweck einer Faxwerbung bestehen.
Die Netzbetreiber müssen deshalb seitens der Regulierungsbehörde verpflichtet werden, auf die Nutzer der 0180/0190er Nummern Einfluss zu nehmen und diese streng zu kontrollieren. Ferner sollte die vollständige Firmenkennzeichnung - Faxabsender sowie Verwender der 0180/0190er Nummern - in der Werbung in Übereinstimmung mit den Eintragungen im Gewerberegister zur gesetzlichen Verpflichtung werden. Des weiteren ist ein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft für den Verbraucher gegenüber der in der Fax-Werbung genannten 0180/0190er Nummern einzuführen.
Mit Blick auf grenzüberschreitende Werbung sind international abgestimmte einheitliche Regelungen unter Einbeziehung des internationalen Netzwerkes der Verbraucherorganisationen zu schaffen.
Der Bundeswirtschaftsminister ist aufgefordert, dies für den EU-Ministerrat für Telekommunikation am 15. und 16. Oktober auf die Tagesordnung zu setzen.
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