CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Falsche Zurückhaltung der
Bundesregierung
Berlin (ots)
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentsanfrage über eine mögliche Entschädigung für Zwangsarbeit für die in der Tschechischen Republik verbliebenen Deutschen erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Bundesregierung legt gegenüber der tschechischen Seite zum wiederholten Male eine falsche politische Zurückhaltung an den Tag. Für die Bundesregierung handelt es sich bei der Eingabe der deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik gegenüber dem tschechischen Abgeordnetenhaus auf Entschädigung für geleistete Zwangsarbeit um eine "innere Angelegenheit" zwischen der deutschen Minderheit und dem tschechischen Staat. Diese Eingabe wird von der Bundesregierung lediglich zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, so der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Volmer, in ein laufendes Petitionsverfahren des tschechischen Abgeordnetenhauses einzugreifen.
Die in der Landesversammlung der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien organisierte deutsche Minderheit in der Tschechischen Republik hat dem Petitionsausschuss des tschechischen Abgeordnetenhauses am 22. August 2001 einen Antrag zugeleitet, in dem gefordert wird, die vom seinerzeitigen tschechoslowakischen Staatspräsidenten Edward Benesch erlassenen Dekrete von 1945 für die tschechischen Bürger deutscher Nationalität für ungültig zu erklären. Zudem soll den Betroffenen eine Entschädigung für das nach 1945 beschlagnahmte Eigentum und für die geleistete Zwangsarbeit und den Freiheitsentzug gewährt werden.
Niemand erwartet von der Bundesregierung, in das Petitionsverfahren des tschechischen Abgeordnetenhauses "einzugreifen". Es muss aber erwartet werden, dass die Bundesregierung solche humanitären Anliegen der deutschen Minderheit in der Tschechoslowakei gegenüber der tschechischen Seite unterstützt. Dazu ist die Bundesregierung aber nicht bereit. Mit großer Enttäuschung müssen deshalb die Angehörigen der deutschen Minderheit in der tschechischen Republik diese Gleichgültigkeit ihrem Schicksal gegenüber begreifen. Aber auch die Bürger in der Bundesrepublik Deutschland müssen mit Befremden registrieren, dass die Bundesregierung zwar den Beitritt der Tschechischen Republik zur Rechts- und Wertegemeinschaft der Europäischen Union unterstützt, offensichtlich aber keinen Wert darauf legt, dass in den beitretenden Staaten das nach EU-Recht geltende Diskriminierungsverbot auch für die Angehörigen der deutschen Minderheiten Geltung erlangt.
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