CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Die Bundesregierung sollte ihre
strafrechtlichen Reformpläne einstampfen lassen!
Berlin (ots)
Zu den rot-grünen Reformplänen auf dem Gebiet der Strafrechtspflege erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das Bundesjustizministerium sollte den vor knapp einem Jahr vorgelegten Referentenentwurf zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems einstampfen lassen. Gleiches gilt für das von SPD und Grünen erarbeitete Eckpunktepapier zur Reform des Strafverfahrens. Beide Reformvorhaben könnten der Strafrechtspflege schweren Schaden zufügen.
Seit dem 11. September 2001 wirken die rot-grünen Reformpläne im Bereich des Strafrechts gänzlich anachronistisch. Indiskutabel erscheint es etwa, dass selbst Schwerverbrecher, die zu Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren verurteilt worden sind, nach Verbüßung lediglich der Hälfte dieser Zeit auf freien Fuß gesetzt werden sollen.
Verfehlt ist vor allem der Ansatzpunkt beider Reformvorhaben. Die Pläne von Rot-Grün lassen außer acht, dass das Strafverfahren in erster Linie der Wahrheitsfindung und der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches zu dienen hat. Verteidiger- und Beschuldigtenrechte dürfen daher nicht überdehnt werden, wenn das Strafverfahren nicht schon vor Beginn der Hauptverhandlung gelähmt werden soll.
Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, das fahrlässige Zündeln an der Strafprozessordnung und am Strafgesetzbuch zu unterlassen.
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