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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Bundesregierung missachtet gesetzliche Verpflichtung zur Erhaltung des Kulturerbes der Vertriebenen

Berlin (ots)

Nach einem Gespräch der Arbeitsgruppe "Vertriebene
und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem für
Kulturfragen zuständigen Vizepräsidenten des Bundes der Vertriebenen,
Herrn Hans-Günther Parplies, erklärt der vertriebenenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die von der rot-grünen Bundesregierung in Angriff genommenen
drastischen Kürzungen für die Pflege des Kultur- und Geschichtserbes
der deutschen Heimatvertriebenen von 46 Millionen DM im Jahre 1998
auf 33 Millionen DM im nächsten Jahr haben zu einem erheblichen
Flurschaden bei den Kultureinrichtungen der deutschen
Heimatvertriebenen geführt. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung die
deutschen Heimatvertriebenen und deren Kultureinrichtungen zunehmend
selbst aus der Kulturförderung herausdrängt. Angesichts des
gesetzlichen Auftrages aus § 96 des Bundesvertriebenengesetzes,
wonach Bund und Länder "das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem
Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen
Volkes und des Auslandes" zu erhalten haben, handelt die
Bundesregierung gegen den Gesetzeswortlaut. Was die Beendigung der
institutionellen Förderung für die überregionalen Kultureinrichtungen
der deutschen Vertriebenen hierbei im Großen ist, ist im Kleinen die
massive Absenkung von Projektmitteln.
Die Förderung der Kulturarbeit der deutschen Heimatvertriebenen
ist jedoch keine verstaubte Aufgabe, sondern in Anbetracht des
schwindenden öffentlichen Bewusstseins über die kulturellen
Leistungen der Deutschen in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa ein
drängendes Erfordernis. Nicht zuletzt der deutsch-deutsche
Einigungsvertrag von 1990 hat dies unterstrichen, indem er den
"Kulturparagraphen" des Bundesvertriebenengesetzes ausdrücklich auf
die neuen Länder übertragen hat. Auch sind zahlreiche Staatsrechtler
der Auffassung, dass die Änderung dieser Bestimmung dem einfachen
Bundesgesetzgeber entzogen ist, weil sie durch den Einigungsvertrag
und dessen hohe Hürden gleichsam geschützt sei. Die Bundesregierung
hingegen höhlt die Bestimmung dieses "Kulturparagraphen" aus, indem
sie die Förderung des Kultur- und Geschichtserbes der deutschen
Heimatvertriebenen ohne die Betroffenen anstrebt. Dies kommt einer
"geistig-kulturellen Vertreibung" der deutschen Vertriebenen gleich.
Im Rahmen des Gesprächs wurde BdV-Vizepräsident Parplies ferner
darüber informiert, dass sowohl die Arbeitsgruppe Kultur und Medien
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter ihrem Vorsitzenden, Dr. Norbert
Lammert, als auch der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion
im Haushaltsausschuss, Steffen Kampeter, in die jeweiligen
Bundestagsausschüsse Anträge einbringen werden, die eine deutliche
Anhebung der Fördermittel für die Pflege des Kultur- und
Geschichtserbes der deutschen Heimatvertriebenen fordern.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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