CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Bundesregierung missachtet
gesetzliche Verpflichtung zur Erhaltung des Kulturerbes der
Vertriebenen
Berlin (ots)
Nach einem Gespräch der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem für Kulturfragen zuständigen Vizepräsidenten des Bundes der Vertriebenen, Herrn Hans-Günther Parplies, erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die von der rot-grünen Bundesregierung in Angriff genommenen drastischen Kürzungen für die Pflege des Kultur- und Geschichtserbes der deutschen Heimatvertriebenen von 46 Millionen DM im Jahre 1998 auf 33 Millionen DM im nächsten Jahr haben zu einem erheblichen Flurschaden bei den Kultureinrichtungen der deutschen Heimatvertriebenen geführt. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung die deutschen Heimatvertriebenen und deren Kultureinrichtungen zunehmend selbst aus der Kulturförderung herausdrängt. Angesichts des gesetzlichen Auftrages aus § 96 des Bundesvertriebenengesetzes, wonach Bund und Länder "das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes" zu erhalten haben, handelt die Bundesregierung gegen den Gesetzeswortlaut. Was die Beendigung der institutionellen Förderung für die überregionalen Kultureinrichtungen der deutschen Vertriebenen hierbei im Großen ist, ist im Kleinen die massive Absenkung von Projektmitteln.
Die Förderung der Kulturarbeit der deutschen Heimatvertriebenen ist jedoch keine verstaubte Aufgabe, sondern in Anbetracht des schwindenden öffentlichen Bewusstseins über die kulturellen Leistungen der Deutschen in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa ein drängendes Erfordernis. Nicht zuletzt der deutsch-deutsche Einigungsvertrag von 1990 hat dies unterstrichen, indem er den "Kulturparagraphen" des Bundesvertriebenengesetzes ausdrücklich auf die neuen Länder übertragen hat. Auch sind zahlreiche Staatsrechtler der Auffassung, dass die Änderung dieser Bestimmung dem einfachen Bundesgesetzgeber entzogen ist, weil sie durch den Einigungsvertrag und dessen hohe Hürden gleichsam geschützt sei. Die Bundesregierung hingegen höhlt die Bestimmung dieses "Kulturparagraphen" aus, indem sie die Förderung des Kultur- und Geschichtserbes der deutschen Heimatvertriebenen ohne die Betroffenen anstrebt. Dies kommt einer "geistig-kulturellen Vertreibung" der deutschen Vertriebenen gleich.
Im Rahmen des Gesprächs wurde BdV-Vizepräsident Parplies ferner darüber informiert, dass sowohl die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter ihrem Vorsitzenden, Dr. Norbert Lammert, als auch der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion im Haushaltsausschuss, Steffen Kampeter, in die jeweiligen Bundestagsausschüsse Anträge einbringen werden, die eine deutliche Anhebung der Fördermittel für die Pflege des Kultur- und Geschichtserbes der deutschen Heimatvertriebenen fordern.
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