CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek/Caesar: CDU/CSU lehnt Novelle
zum Bundesnaturschutzgesetz ab !
Berlin (ots)
Zum BNatSchGNeuregG erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, und der Berichterstatter zum Bundesnaturschutzgesetz im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, Cajus Julius Caesar MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Entwurf des BNatSchGNeuregG ab.
Angesichts des wachsenden Flächenverbrauchs und der Gefährdung zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und natürlicher Lebensräume sind verstärkte Anstrengungen notwendig, um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu gewährleisten. Damit ist der dauerhafte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen eine zentrale Aufgabe der deutschen Umweltpolitik.
Diese schwierige Aufgabe kann aus Sicht der Union nur durch vertrauensvolle Zusammenarbeit auf allen Ebenen und zwischen allen Beteiligten bewältigt werden: Staat, Kommunen, Bürgern, Naturschützern, aber auch den vor Ort Wirtschaftenden. Die Union hält daher nach den Grundsätzen der Kooperation besonders zwei Instrumente für erforderlich: den Vorrang des Vertragsnaturschutzes, soweit möglich und sinnvoll, und Ausgleichszahlungen für Land- und Forstwirte für über die gute fachliche Praxis hinausgehende Anforderungen.
Unverständlich ist, weshalb die Bundesregierung in ihrer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes der Kooperation zuwiderlaufende Maßnahmen durchzusetzen versucht. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt die Novelle in ihrer derzeitigen Formulierung aus folgenden Gründen ab:
Die Novelle führt zu Rechtsunsicherheit und Anwendungsunsicherheit. Damit entfremdet sie die betroffenen Menschen vom Vorhaben des Naturschutzes. Dies zeigt die vorgesehene Verschärfung der guten fachlichen Praxis und ihre Herauslösung aus den Fachgesetzen. Hierdurch werden Doppelzuständigkeiten begründet und erneut Auslegungsfragen aufgeworfen, die den inzwischen erreichten Konsens in der praktischen Anwendung um Jahre zurückwerfen werden. Überdies werden Förderungsmöglichkeiten der EU aufs Spiel gesetzt, was einen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Land-, Forst-, Jagd- und Fischereiwirtschaft bewirken wird.
Unsicherheiten müssen auch für die an Biotop-Verbundsysteme angrenzenden Flächen vermieden werden. Ein fachlich begründetes Biotop-Verbundsystem ist sinnvoll, hinsichtlich der angrenzenden Flächen müssen die wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten im Interesse der beteiligten Gemeinden und Eigentümer geklärt werden. Planung und Planfeststellung werden auch durch die vorgesehene Verschärfung der Eingriffsregelung eine Erschwernis erfahren. Ökokonten führen zu mehr Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen.
Die Novelle führt überdies zu erheblichem Verwaltungs- und Kostenaufwand. Flächendeckende Landschaftsplanung bindet unnötig Personal und Geld, das für praktische Maßnahmen vor Ort besser verwandt werden könnte. Dagegen ist langfristig vereinbarter Vertragsnaturschutz eine Alternative, die ohne hohen Verwaltungsaufwand auskommt und von dem Willen der Betroffenen getragen wird.
Praktisch nicht zu handhaben ist die derzeit bestehende Anzahl von Schutzgebietskategorien. Auch hierzu bringt die vorgesehene Novellierung keine Lösung. Zudem bedeuten die Umkehr der Beweislast für sportliche Betätigung und die Herausnahme des Tourismus als möglicher Zweck eines Schutzgebietes keine Verbesserung für den Naturschutz, sondern eine Belastung für die Menschen. Vielmehr sollte der Bund auch durch unentgeltliche Bereitstellung von Naturschutzflächen seine Verantwortung deutlicher zeigen.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher:
Die Bundesregierung darf nicht die durch die Gesetzesnovellierung von 1998 erreichten Erfolge im Naturschutz und den guten Willen der Beteiligten zu weiteren Anstrengungen zerstören. Sie sollte vielmehr durch Bereitstellung der finanziellen Ressourcen und von Flächen sowie durch den Einsatz effizienter Maßnahmen die Menschen in ihren Anstrengungen wirksam unterstützen. Dabei wird Naturschutz auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn er im Miteinander mit den vor Ort lebenden und arbeitenden Menschen vorangebracht wird. Kooperation statt Konfrontation, gerechter Ausgleich für erbrachte Leistungen und weniger Bürokratie muss unser Ziel im Naturschutz sein.
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