Schiewerling: Mindestlohnkommission muss prüfen und eine Bewertung abgeben
Berlin (ots)
Seit Einführung des Mindestlohns ist die Zahl der Minijobs rückläufig
Fast neun Monate nach der Einführung des Mindestlohns in Deutschland geben DGB und BDA erste Einschätzungen ab und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der DGB lobt die Einführung von fairen Löhnen und den damit verbundenen Schutz von Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Der BDA sieht die Entwicklungen kritischer, da seit Inkrafttreten des Mindestlohns die Zahl der Minijobs um 120.000 Stellen zurückgegangen sei. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
"Die Einführung des Mindestlohns hat bisher nicht zu den befürchteten Verwerfungen geführt. Wir haben keinen erheblichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen. Die Konjunkturlage ist robust und der Arbeitsmarkt stabil.
Ob der starke Rückgang der Minijobs tatsächlich allein auf die Einführung des Mindestlohns zurückzuführen ist und welche Auswirkungen diese Entwicklung hat, muss nun die Mindestlohnkommission prüfen. Sie ist die Kommission der Tarifpartner und hat den gesetzlichen Auftrag, den Mindestlohn festzulegen und seine Auswirkungen zu analysieren.
Der Rückgang der Minijobs kann einerseits darauf hindeuten, dass sich der Einsatz in manchen Branchen nicht mehr lohnt, es kann aber andererseits auch eine Umwandlung in versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Wir sollten hier allerdings keine Bewertung der Entwicklungen zulassen, die auf Annahmen und Prognosen fußt. Die Mindestlohnkommission ist jetzt am Zug. Sie muss prüfen, bewerten und Empfehlungen aussprechen.
Es gilt nach wie vor auch, die Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht in den Betrieben hinsichtlich ihrer Wirkung und Notwendigkeit zu überprüfen. Der hohe bürokratische Aufwand belastet derzeit nicht nur Unternehmen, sondern auch Sportvereine und ehrenamtliche Einrichtungen."
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