CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Reform des Wettbewerbsrechtes nur
mit Augenmaß
Berlin (ots)
Zur Diskussion über eine Änderung des Rechtes gegen den unlauteren Wettbewerb aus Anlass des Streits über die Rabattaktionen des Bekleidungshauses C&A erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Bei allen Bestrebungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sollte nicht verkannt werden, dass auch das Wettbewerbsrecht, also auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Verbraucherschutz dient.
Zwar muss der Verbraucher nicht vor niedrigen Preisen geschützt werden, zumal mit der Abschaffung des Rabattgesetzes die Gewährung von Rabatten erst kürzlich grundsätzlich legalisiert worden ist. Gleichwohl muss der Wettbewerb zugunsten des Verbrauchers erhalten, geschützt und gefördert werden, weil sich ansonsten der im kleinen gewährte Preisvorteil langfristig in ein Preisdiktat weniger Anbieter verwandeln kann.
Wer in das Wettbewerbsrecht eingreift, muss dies mit Augenmaß machen und die langfristigen Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Großunternehmen und kleinen Firmen bedenken. Der deutsche Verbraucher ist auf beide angewiesen.
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