Kaufmann/Schipanski: Studienverläufe transparenter machen
Berlin (ots)
Statistische Erfassung der Situation von Studierenden und jungen Wissenschaftlern
Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung die Änderung des Hochschulstatistikgesetzes. Hierzu erklären der stellvertretende bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stefan Kaufmann, und der zuständige Berichterstatter, Tankred Schipanski:
Stefan Kaufmann: "Mit der vorliegenden Novelle passen wir das Hochschulstatistikgesetz an die Veränderungen der Hochschullandschaft an. Grundlegende Veränderungen haben sich vor allem durch die Einführung der gestuften Studiengänge im Rahmen des Bologna-Reformprozesses ergeben.
Insbesondere Daten zu Übergängen zwischen dem Bachelor- und Masterstudium sowie über Studienerfolg und -abbruch werden als Entscheidungsgrundlage für die Hochschulpolitik und die Hochschulplanung dringend benötigt. Eine Verlaufsstatistik vom ersten Hochschulsemester bis zum Studienabschluss einschließlich der Promotionsphase soll deshalb - unter Wahrung des Datenschutzes - künftig dazu beitragen, die Planung von Kapazitäten und Steuerungsaufgaben zu optimieren.
Mit der Einführung einer Promovierendenstatistik kommen wir darüber hinaus Lieferverpflichtungen an das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat) nach und verbessern die bisher unzureichende Datenlage über Promovierende."
Tankred Schipanski: "Mit der Novelle erhalten Entscheidungsträger in Politik und Hochschulen in Zukunft erheblich präzisere Daten über Studienabbrecher oder den Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudium.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Expertenanhörung außerdem noch folgende Änderungen vereinbart:
Durch die Fortführung der Gasthörerstatistik erfassen wir künftig auch die Zahl der Flüchtlinge, die derzeit in einigen Hochschulen Aufnahme als Gasthörer finden. Darüber hinaus wird die Speicherdauer der Daten zur Studienverlaufsstatistik von 12 auf 18 Jahre nach der Exmatrikulation verlängert, damit das lebenslange Lernen und insbesondere die wissenschaftliche Weiterbildung besser und vollständiger abgebildet werden können. Und um ausreichend Zeit für die erforderliche Anpassung der Software und Nacherhebung von einzelnen statistischen Merkmalen an den Hochschulen zu geben, sollen Erhebungen zu Studierenden und Prüfungen erstmals zum Sommersemester 2017 durchgeführt werden und nicht - wie ursprünglich vorgesehen - bereits zum Wintersemester 2016/17."
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