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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Anhörung zur GEBB beantragt - neuer Skandal um Scharping

Berlin (ots)

Zu den aktuellen Meldungen über die Gründung von
Tochtergesellschaften für einzelne Geschäftsfelder der GEBB erklärt
der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dietrich Austermann MdB:
Die von Verteidigungsminister Rudolf Scharping mit großen
Hoffnungen gegründete "Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und
Betrieb mbH" (GEBB) ist erwiesenermaßen ein nutzloses Millionengrab.
Die im Rahmen der Privatisierung grundsätzlich erzielbaren
Effizienzgewinne und Sparpotentiale werden in dieser Gesellschaft aus
Unfähigkeit verspielt.
Das angeblich hocheffiziente und marktorientierte
Liegenschaftsmanagement hat nicht eine Mark gebracht; Scharping
rechnet immer noch mit jährlich mehreren hundert Millionen Euro.
Trotz der bisher ausschließlich enttäuschenden Erfahrungen mit der
GEBB will Scharping deren offenkundig gescheitertes Geschäftsgebaren
auch auf die Geschäftsfelder Bekleidungswirtschaft und
Flottenmanagement übertragen und hierfür eigene
GEBB-Tochtergesellschaften gründen.
Der Bundesrechnungshof bezweifelt zu Recht die mit einem
Barwert-Vorteil von 161 Mio. DM angegebene Wirtschaftlichkeit des
GEBB-Privatisierungsmodells für die Bekleidungswirtschaft:
  • Die Personalremanenzkosten sind nach Auffassung des BRH um bis zu 116 Mio. DM höher.
  • Die Umsatzsteuerpflicht des der GEBB "beigestellten" Bundeswehrpersonals ist unzureichend geprüft; falls Umsatzsteuerpflicht besteht, ergeben sich zusätzliche Personalkosten von 360 Mio. DM; das GEBB-Modell wäre allein aus diesem Grunde unwirtschaftlich.
  • Die Annahmen zur Preisreduktion (8 - 11 %) werden vom BRH ebenso bezweifelt wie die unterstellten Steuerungsmöglichkeiten der Bundeswehrverwaltung.
Hinsichtlich der Privatisierung des Flottenmanagements kritisiert
der BRH den Verzicht auf die Durchführung einer Ausschreibung oder
eines Interessenbekundungsverfahrens ebenso wie den geringen
Wirtschaftlichkeitsvorteil, der sich im Rahmen der Fehlermarge
bewege.
Wie bei der Beschaffung des neuen Transportflugzeugs versucht der
Verteidigungsminister auch hier, sowohl den Bundesfinanzminister als
auch den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages durch verspätete
Information auszutricksen und - wegen sonst möglicherweise
entstehender Schadensersatzansprüche - zur Zustimmung zu seinen
Plänen zu veranlassen.
Der Verteidigungsminister ist entweder nicht bereit oder nicht in
der Lage, seinen gesetzliche Pflichten, beispielsweise der Pflicht
zur rechtzeitigen Unterrichtung des Bundesrechnungshofes gemäß § 102
BHO, nachzukommen.
Die Union wird deshalb in der heutigen Sitzung des
Haushaltsausschusses eine öffentliche Anhörung zu diesen Punkten der
Tagesordnung (TOP 30 und 31) beantragen.
Die Union wird sich nicht durch angeblich drohende
Schadensersatzklagen von der gebotenen intensiven Prüfung der
Vorhaben des Verteidigungsministeriums abhalten lassen. Sollten
Schadensersatzklagen seitens der am bisher ohne ausreichende
rechtliche Grundlage durchgeführten Verhandlungsverfahren beteiligten
Bieter tatsächlich erhoben werden, müssen wegen der auch vom
Rechnungshof gerügten Rechtsverstöße gegebenenfalls
Amtshaftungsansprüche des Bundes gegen den Verteidigungsminister
geprüft werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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