CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Anhörung zur GEBB beantragt
- neuer Skandal um Scharping
Berlin (ots)
Zu den aktuellen Meldungen über die Gründung von Tochtergesellschaften für einzelne Geschäftsfelder der GEBB erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Die von Verteidigungsminister Rudolf Scharping mit großen Hoffnungen gegründete "Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH" (GEBB) ist erwiesenermaßen ein nutzloses Millionengrab. Die im Rahmen der Privatisierung grundsätzlich erzielbaren Effizienzgewinne und Sparpotentiale werden in dieser Gesellschaft aus Unfähigkeit verspielt.
Das angeblich hocheffiziente und marktorientierte Liegenschaftsmanagement hat nicht eine Mark gebracht; Scharping rechnet immer noch mit jährlich mehreren hundert Millionen Euro.
Trotz der bisher ausschließlich enttäuschenden Erfahrungen mit der GEBB will Scharping deren offenkundig gescheitertes Geschäftsgebaren auch auf die Geschäftsfelder Bekleidungswirtschaft und Flottenmanagement übertragen und hierfür eigene GEBB-Tochtergesellschaften gründen.
Der Bundesrechnungshof bezweifelt zu Recht die mit einem Barwert-Vorteil von 161 Mio. DM angegebene Wirtschaftlichkeit des GEBB-Privatisierungsmodells für die Bekleidungswirtschaft:
- Die Personalremanenzkosten sind nach Auffassung des BRH um bis zu 116 Mio. DM höher.
- Die Umsatzsteuerpflicht des der GEBB "beigestellten" Bundeswehrpersonals ist unzureichend geprüft; falls Umsatzsteuerpflicht besteht, ergeben sich zusätzliche Personalkosten von 360 Mio. DM; das GEBB-Modell wäre allein aus diesem Grunde unwirtschaftlich.
- Die Annahmen zur Preisreduktion (8 - 11 %) werden vom BRH ebenso bezweifelt wie die unterstellten Steuerungsmöglichkeiten der Bundeswehrverwaltung.
Hinsichtlich der Privatisierung des Flottenmanagements kritisiert der BRH den Verzicht auf die Durchführung einer Ausschreibung oder eines Interessenbekundungsverfahrens ebenso wie den geringen Wirtschaftlichkeitsvorteil, der sich im Rahmen der Fehlermarge bewege.
Wie bei der Beschaffung des neuen Transportflugzeugs versucht der Verteidigungsminister auch hier, sowohl den Bundesfinanzminister als auch den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages durch verspätete Information auszutricksen und - wegen sonst möglicherweise entstehender Schadensersatzansprüche - zur Zustimmung zu seinen Plänen zu veranlassen.
Der Verteidigungsminister ist entweder nicht bereit oder nicht in der Lage, seinen gesetzliche Pflichten, beispielsweise der Pflicht zur rechtzeitigen Unterrichtung des Bundesrechnungshofes gemäß § 102 BHO, nachzukommen.
Die Union wird deshalb in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses eine öffentliche Anhörung zu diesen Punkten der Tagesordnung (TOP 30 und 31) beantragen.
Die Union wird sich nicht durch angeblich drohende Schadensersatzklagen von der gebotenen intensiven Prüfung der Vorhaben des Verteidigungsministeriums abhalten lassen. Sollten Schadensersatzklagen seitens der am bisher ohne ausreichende rechtliche Grundlage durchgeführten Verhandlungsverfahren beteiligten Bieter tatsächlich erhoben werden, müssen wegen der auch vom Rechnungshof gerügten Rechtsverstöße gegebenenfalls Amtshaftungsansprüche des Bundes gegen den Verteidigungsminister geprüft werden.
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