Wanderwitz/Heveling: Unser kulturelles Erbe bewahren - illegalen Kunsthandel eindämmen
Berlin (ots)
Neuregelung des Kulturgutschutzrechts beschlossen
Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, Ansgar Heveling:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Verabschiedung des Kulturgutschutzgesetzes. Damit hat die Koalition eines der gewichtigen kulturpolitischen Vorhaben der Legislaturperiode umgesetzt.
Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen eine Reihe von Änderungen beschlossen. Diese bringen mehr Rechtssicherheit und Erleichterungen für Eigentümer, Leihgeber und den Kunsthandel. Durch ein so genanntes Negativattest wird auf Antrag des Eigentümers festgestellt, dass sein Werk nicht als national wertvoll gilt. Münzen als Massenware sind von den Ausfuhrbestimmungen und Sorgfaltspflichten nicht mehr betroffen. Im Interesse der Wissenschaft und der Paläontologie wurden definitorische Klarstellungen vorgenommen.
Die breite öffentliche Debatte darüber, welches Kulturgut national wertvoll ist, war richtig und wichtig. Der Staat hat das Recht und die Pflicht, unser aller kulturelles Erbe zu schützen. Das kulturelle Erbe trägt in bewegten Zeiten maßgeblich zur Identitätsbildung und Selbstvergewisserung seiner Bürgerinnen und Bürger bei.
Deutschland ist eine Kulturnation und wird in der ganzen Welt als solche angesehen. Die 'weiße Weste' hatte bislang einen Fleck: die zu laxen Gesetze für die illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern, u.a. aus Raubgrabungen in Bürgerkriegsgebieten der arabischen Welt. Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz wird Deutschland endlich der UNESCO-Konvention von 1970 zum Schutz von Kulturgut vor unrechtmäßiger Ein- und Ausfuhr gerecht."
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