Brähmig/Fabritius: Haushaltsausschuss verabschiedet Richtlinie zur Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter
Berlin (ots)
Bearbeitung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt in Köln
In seiner Sitzung am heutigen Mittwoch hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Richtlinie zur Umsetzung einer Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Klaus Brähmig und der Erste Stellvertretende Vorsitzende der Gruppe, Bernd Fabritius:
"Bereits im vergangenen Jahr hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, für die Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter in den nächsten drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit wurde auf Initiative von CDU und CSU ein zentrales Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen erfüllt. Der besondere Dank gilt dem zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU im Haushaltsausschuss, Reinhard Brandl, der sich maßgeblich für das Zustandekommen dieser Entschädigungsleistung eingesetzt hat. Die heute vom Haushaltsausschuss verabschiedete Richtlinie, die vom Bundesministerium des Innern unter Einbeziehung der Verbände erarbeitet wurde, regelt die Umsetzung der Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro pro Leistungsempfänger. Sie tritt am 1. August 2016 in Kraft. Die Durchführung des Entschädigungsverfahrens obliegt dem Bundesverwaltungsamt in Köln, das in Kürze dazu nähere Informationen veröffentlichen wird.
Die Umsetzung dieser langjährigen politischen Forderung der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion schließt eine seit langem bestehende Gerechtigkeitslücke. Das große Leid, das viele Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit in Folge des Zweiten Weltkrieges unverschuldet zu ertragen hatten, erfährt auf diese Weise eine symbolische Anerkennung und ist eine wichtige Geste der Wertschätzung für diese große Opfergruppe."
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