CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Benesch-Dekrete entfalten
weiterhin Wirkung - Bundesregierung muss handeln
Berlin (ots)
Zum Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. Juni 2002 über die Entscheidung des tschechischen Innenministers Stanislav Gross in der Angelegenheit Graf Salm-Reifferscheidt erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der tschechische Innenminister Stanislav Gross hat einem Einspruch gegen die vorläufige Bescheinigung über die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft des Grafen Hugo Salm-Reifferscheidt aus dem Jahre 1946 stattgegeben und damit in das Restitutionsverfahren der Erben des Grafen aktiv eingegriffen. Die provisorische Bescheinigung war, laut Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dem Grafen Hugo Salm-Reifferscheidt im Jahre 1946 ausgestellt worden, um ihn vor Enteignung und Vertreibung zu schützen.
Als Grundlage seiner Entscheidung hat der tschechische Innenminister Stanislav Gross am 11. Juni 2002 das Dekret Nr. 33 aus dem Jahr 1945 angewandt und damit zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht. Der Rechtsakt erfolgte somit auf Basis der Benesch-Dekrete.
Dieser Fall einer aktiven Anwendung der Benesch-Dekrete belegt erneut, dass die gemeinsame Erklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem tschechischen Ministerpräsidenten Milos Zeman aus dem Jahre 1999, die Benesch-Dekrete seien "in ihrer Wirkung erloschen", unzutreffend ist.
Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln. Sie kann sich nicht hinter den immer gleichen Erklärungen verstecken, nach denen die Benesch-Dekrete keine Wirkung mehr entfalten und das Verhältnis zur Tschechischen Republik nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belastet werden soll. Erst am 5. Juni 2002 hat die Bundesregierung auf eine diesbezügliche Frage im Parlament geantwortet: "In der deutsch-tschechischen Erklärung von 1997 erklären beide Seiten, dass jede Seite ihrer Rechtsordnung verpflichtet sei und respektiert, dass die andere Seite eine andere Rechtsauffassung hat."
Die Bundesregierung weicht mit diesen stereotypen Äußerungen den Problemen nur aus. Zudem ist ihre Haltung falsch, denn im deutsch-tschechischen Nachbarschaftsvertrag von 1992, dem völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerk, wurde bereits in der Präambel abgefasst: "durch gemeinsame Bemühungen die leidvollen Kapitel der gemeinsamen Geschichte in diesem Jahrhundert zu bewältigen."
Die Fortgeltung dieser Unrechtsdekrete ist nicht vereinbar mit dem europäischen Rechts- und Menschenrechtsstandard. Die rot-grüne Bundesregierung ist daher aufgefordert, dies gegenüber unserem östlichen Nachbarland Tschechien deutlich zu machen und in Verhandlungen über eine Abschaffung der Unrechtsdekrete einzutreten.
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