CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Bauarbeiterstreik darf nicht mit
rechtswidrigen Handlungen durchgesetzt werden
Berlin (ots)
Zu Rechtsbrüchen im Zusammenhang mit den zur Zeit stattfindenden Streikmaßnahmen der Bauarbeiter erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Es ist festzustellen, dass die Streiks der Bauarbeiter wiederholt von rechtswidrigen Maßnahmen begleitet werden. Die Gewerkschaften nehmen dabei häufig keine Rücksicht darauf, dass es - gerade auch nicht gewerkschaftlich organisierten - Arbeitnehmern unbenommen bleiben muss, zu ihren Arbeitsplätzen zu gelangen. In der Tat werden aber solche Arbeitnehmer nicht selten durch Nötigung und gar auch durch Einsatz von Gewalt hieran gehindert.
Streiks, auf die ein Recht besteht, dürfen nicht mit rechtswidrigen Maßnahmen einhergehen. Dies ist vom Streikrecht nicht gedeckt, setzt die Streikenden ins Unrecht und beschädigt obendrein ihr Anliegen.
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