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Geis: Scheinbarer Anlegerschutz aus der Wahlkampfkiste der Bundesjustizministerin

Berlin (ots)

Zu der Ankündigung von Bundesjustizministerin Prof.
Dr. Däubler-Gmelin, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des
Anlegerschutzes auf den Weg bringen zu wollen, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die Bundesjustizministerin will die herbe Enttäuschung, die viele
Kleinanleger in den vergangenen zwei Jahren am Aktienmarkt erlebt
haben, für Wahlkampfzwecke nutzen. Bereits der Umstand, dass ein
Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes erst nach der
Bundestagswahl verabschiedet werden soll, ist ein Beleg für die
bisherigen Versäumnisse der Bundesregierung.
Die Vorstellungen von Ministerin Däubler-Gmelin weisen indes auch
inhaltlich in die falsche Richtung, indem sie eine Tendenz zu
Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild eröffnen. Der einzelne
Anleger hätte davon nur einen scheinbaren Nutzen, weil der
individuelle Rechtsanspruch geschwächt würde. Diejenigen, die sich an
einer Sammelklage nicht beteiligen, hätten es künftig noch schwerer,
etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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