CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Scheinbarer Anlegerschutz aus der
Wahlkampfkiste der Bundesjustizministerin
Berlin (ots)
Zu der Ankündigung von Bundesjustizministerin Prof. Dr. Däubler-Gmelin, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes auf den Weg bringen zu wollen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Bundesjustizministerin will die herbe Enttäuschung, die viele Kleinanleger in den vergangenen zwei Jahren am Aktienmarkt erlebt haben, für Wahlkampfzwecke nutzen. Bereits der Umstand, dass ein Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes erst nach der Bundestagswahl verabschiedet werden soll, ist ein Beleg für die bisherigen Versäumnisse der Bundesregierung.
Die Vorstellungen von Ministerin Däubler-Gmelin weisen indes auch inhaltlich in die falsche Richtung, indem sie eine Tendenz zu Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild eröffnen. Der einzelne Anleger hätte davon nur einen scheinbaren Nutzen, weil der individuelle Rechtsanspruch geschwächt würde. Diejenigen, die sich an einer Sammelklage nicht beteiligen, hätten es künftig noch schwerer, etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
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