CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Schutz der vom Hochwasser
betroffenen Unternehmen vor folgewidriger Insolvenz
Berlin (ots)
Zu drohenden Insolvenzen der vom Hochwasser betroffenen Betriebe erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Firmenpleiten wegen des Hochwassers müssen verhindert werden. Vorübergehende hochwasserbedingte Einstellung des Geschäftsbetriebes darf nicht zur Insolvenz leistungsfähiger Betriebe führen, zumal ihnen finanzielle Zusagen gemacht sind.
Neben einer dringenden Anpassung der Insolvenzordnung ist als vorläufige Maßnahme die Übernahme staatlicher Bürgschaften zur Abwendung von Zahlungsunfähigkeit und drohender Zahlungsunfähigkeit (nach §§ 17 und 18 InsO) für die betroffenen Unternehmen ebenso erforderlich wie Maßnahmen zur Verhinderung von Überschuldung wegen hochwasserbedingter Vernichtung von Vermögenswerten. Zudem sind Soforthilfen für die Fortführung der Unternehmen bereitzustellen (§ 19 InsO). Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass in den Fällen staatlicher Hilfen die Kündigungsvorschriften nach der InsO für Arbeitsverhältnisse nicht angewandt werden, sondern hier vielmehr ein Moratorium ausgesprochen wird.
Schließlich sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Zahlungsverzug und seine Folgen im Hinblick auf Ereignisse höherer Gewalt, wie es das Jahrhunderthochwasser darstellt, anzupassen. Bei solchen außergewöhnlichen Ereignissen haben individuelle Interessen zurückzustehen.
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