CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Deittert: Blasphemie muss verboten
werden
Berlin (ots)
Anlässlich des Mehrheitsbeschlusses des Deutschen Bundestages, Petitionen abzuschließen, mit denen ein Verbot der Blasphemie gefordert wurde (Drs. 14/9915), erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Hubert Deittert MdB:
Rot-Grün bemüht gerne das Toleranzgebot gegenüber anders Denkenden, ignoriert jedoch immer wieder den Schutz der Überzeugung der Mehrheit der Bevölkerung, indem sie Toleranz gegenüber dem christlichen Glauben nicht in gleichem Maße einfordert.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich hingegen eindeutig hinter Petitionen gestellt, mit denen gefordert wird, die Blasphemie gegenüber dem Christentum gesetzlich zu verbieten und unter strengere Strafe zu stellen. Die gegenwärtige Fassung des §166 des Strafgesetzbuches hat sich als nahezu wirkungslos erwiesen, um unerträglichen Beschimpfungen insbesondere des christlichen Glaubens entgegenzutreten. Eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen ist überfällig. Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass die Angriffe insbesondere auf christliche Bekenntnisse an Schärfe und Intensität zugenommen haben. Viele Bürger und kirchliche Stellen haben mit Betroffenheit und Empörung auf bekannt gewordene Angriffe auf religiöse und weltanschauliche Überzeugungen reagiert. Daher haben wir mit einem Änderungsantrag verlangt, die auf eine Verschärfung des §166 StGB zielenden Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Mit dem von Rot-Grün und der PDS gemeinsam niedergestimmten Änderungsantrag (Drs. 14/9947) wollten wir erreichen, in §166 Strafgesetzbuch das Tatbestandsmerkmal zu streichen, wonach die Beschimpfung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören. Strafbar sollte künftig sein, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer beschimpft. Damit ist nicht etwa schon jedes abfällige Welturteil gemeint, sondern nur durch Form und Inhalt besonders verletzende Äußerung der Missachtung. In gleicher Weise sollte der Schutz der Religionsgesellschaften und der Weltanschauungsvereinigungen erweitert werden (§166 Absatz 2 StGB).
Die CDU/CSU geführte Bundesregierung will eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen durch eine Einführung der Strafbarkeit der Blasphemie gegenüber dem Christentum.
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