Schmidt: Struck muss Schlingerkurs beenden und Farbe bekennen
Berlin (ots)
Anlässlich der Äußerung von Verteidigungsminister Peter Struck zur geplanten Änderung des Grundgesetzes beim Einsatz der Bundeswehr im Innern erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Schmidt MdB:
Verteidigungsminister Struck muss seinen Schlingerkurs bei einer möglichen Änderung des Grundgesetzes für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern beenden und endlich sagen, was er will.
Noch vor der Bundestagswahl hatte der damals neu ins Amt gekommene Minister verkündet, die Bundeswehr sei für Aufgaben der inneren Sicherheit "nicht ausgebildet und nicht ausgerüstet." Und noch in seiner Funktion als Fraktionsvorsitzender gab er sich im Oktober des Jahres 2001 davon überzeugt, dass eine Änderung der Verfassung "nicht die Zustimmung meiner Fraktion finden" werde. Unter dem Eindruck der Flugzeugentführung und dem damit verbundenen Irrflug eines Motorseglers erklärte Struck dann, offenbar unter der Last der Verantwortung, es sei dringend erforderlich, durch das Grundgesetz zu klären, wer auf welcher rechtlichen Grundlage die Entscheidungen zu treffen hat. Damit übernahm der Verteidigungsminister eine Forderung der CDU/CSU, die sie bereits unmittelbar nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erhoben hatte. Mittlerweile rudert Struck auf seinem Schlingerkurs jedoch wieder zurück. Seine unmissverständlichen Äußerungen will er nunmehr nur als unter dem Eindruck des Vorfalls entstandene Aussagen verstanden wissen. Die interministerielle Arbeitsgruppe "Sicherheit im Luftraum", deren Aufgabe es ist, die bestehenden Regelungen für derartige Vorfälle zu prüfen, solle vielmehr zunächst analysieren, ob eine Grundgesetzänderung überhaupt notwendig sei. Die Ereignisse des 5. Januar in Frankfurt, so nun wieder ein Sprecher des Verteidigungsministers, machten eine Änderung des Grundgesetzes nicht notwendig. Was gilt denn nun? Die Bundesregierung wird ihrem Auftrag, die Unversehrtheit der Bundesrepublik Deutschlands und ihrer Bevölkerung zu schützen, nicht gerecht. Risikovorsorge und Gefahrenabwehr werden unter Rot-Grün dem tagespolitischen Kalkül unterworfen!
Die Union hält eine Änderung des Grundgesetzes für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern für dringend notwendig. Für die Erfüllung ihres Auftrages und einem daraus möglicherweise resultierenden Abschussbefehl bedürfen die Piloten der Luftwaffe einer verlässlichen Rechtsgrundlage. Allein auf dieser Basis lässt sich die politische Zuständigkeit für solch weitreichende Entscheidungen regeln. Deshalb fordern CDU und CSU die Beseitigung rechtlicher Grauzonen beim Einsatz der Bundeswehr im Innern. Der Artikel 35 Grundgesetz muss den aktuellen Bedrohungen angepasst werden. Wir erwarten von Verteidigungsminister Struck, dass er endlich Farbe bekennt und sich den Herausforderungen seines Amtes stellt.
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