Koschyk/Klamt: EU-Arbeitsmigrationsrichtlinie politisch verfehlt und rechtlich zweifelhaft
Berlin (ots)
Zu dem am 12.2.2003 im Europäischen Parlament angenommenen Richtlinienvorschlag zur Arbeitsmigration erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die Zuwanderungsexpertin der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Ewa Klamt MdEP:
Die am 12. Februar in Brüssel mit den Stimmen der Sozialisten und Grünen im Europäischen Parlament beschlossenen Erleichterungen der Einwanderung von Ausländern zur Arbeitsaufnahme in die Europäische Union (Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit) lehnen wir strikt ab. Ein einklagbarer Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, wenn eine freie Stelle innerhalb von drei Wochen nicht besetzt werden kann, geht noch weit über die im bislang gescheiterten deutschen Zuwanderungsgesetz vorgesehene Aufhebung des Anwerbestopps hinaus.
Die Abstimmung zeigt, dass in Brüssel Sozialisten und Grüne Bundesinnenminister Schily erneut in den Rücken gefallen sind. Es ist schlimm, dass Minister Schily bei einer Arbeitslosigkeit von 4,6 Millionen Menschen mit dem Zuwanderungsgesetz den Anwerbestopp generell aufheben will. Noch schlimmer ist, dass europäische Sozialisten und Grüne noch darüber hinausgehen und sich offen gegen den Bundesinnenminister und die Bundesregierung stellen. Mit diesem Mangel an Konzeption und Handlungsfähigkeit lassen sich in Brüssel keine Verhandlungen führen.
Die Regelungen der Richtlinie sind migrationspolitisch verfehlt und rechtlich zweifelhaft.
Die Richtlinie ist migrationspolitisch bereits verfehlt, weil durch sie der Druck auf die europäischen Arbeitsmärkte erhöht würde. Ein Anspruch auf Einwanderung ist bei 4,6 Millionen Arbeitslosen in Deutschland und 15 Millionen in Europa zweifellos ein völlig falsches Zeichen an die einwanderungswilligen Arbeitswanderer aus den Staaten außerhalb Europas, denn es besteht auf absehbare Zeit kein genereller Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften. Zudem ist zu erwarten, dass es zu Einwanderungsklagen und zu einer Zunahme illegaler Einwanderung kommt, weil Anträge auch von in die EU eingereisten Touristen oder illegal eingewanderten Ausländern gestellt werden können.
Der Richtlinienentwurf ist zudem rechtlich zweifelhaft, weil ihm in seiner jetzigen Form die erforderliche Rechtsgrundlage fehlt. Für eine solche umfassende Regelung des Arbeitsmarktzugangs in einem Rechtsakt, wie sie die Richtlinie vorsieht, besitzt die Gemeinschaft keine Zuständigkeit. Zwar kann grundsätzlich der Zugang zur Beschäftigung nach Artikel 137 Absatz 3 EGV und Einreise- und Aufenthalt nach Artikel 63 Absatz 3 a EGV generell von der Gemeinschaft geregelt werden. Diese Rechtsgrundlagen sind aber wegen der Sonderrechte einiger Länder (Dänemark, Großbritannien und Irland) nicht miteinander vereinbar, sodass der Richtlinienentwurf in seiner jetzigen Form handwerklich fehlerhaft ist. Da diese Zweifel auf der Hand liegen, ist nicht nachvollziehbar, dass diese Fragen von Kommissar Vitorino nicht vor der Herausgabe des Vorschlages geprüft wurden.
Es bleibt zu hoffen, dass Kommissar Vitorino den Vorschlag von selbst zurückzieht oder Bundesinnenminister Schily den Entwurf in Brüssel zu Fall bringt.
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