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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Klamt: EU-Arbeitsmigrationsrichtlinie politisch verfehlt und rechtlich zweifelhaft

Berlin (ots)

Zu dem am 12.2.2003 im Europäischen Parlament
angenommenen Richtlinienvorschlag zur Arbeitsmigration erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, und die Zuwanderungsexpertin der EVP-Fraktion im
Europäischen Parlament, Ewa Klamt MdEP:
Die am 12. Februar in Brüssel mit den Stimmen der Sozialisten und
Grünen im Europäischen Parlament beschlossenen Erleichterungen der
Einwanderung von Ausländern zur Arbeitsaufnahme in die Europäische
Union (Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Bedingungen für
die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur
Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit)
lehnen wir strikt ab. Ein einklagbarer Anspruch auf einen
Aufenthaltstitel, wenn eine freie Stelle innerhalb von drei Wochen
nicht besetzt werden kann, geht noch weit über die im bislang
gescheiterten deutschen Zuwanderungsgesetz vorgesehene Aufhebung des
Anwerbestopps hinaus.
Die Abstimmung zeigt, dass in Brüssel Sozialisten und Grüne
Bundesinnenminister Schily erneut in den Rücken gefallen sind. Es ist
schlimm, dass Minister Schily bei einer Arbeitslosigkeit von 4,6
Millionen Menschen mit dem Zuwanderungsgesetz den Anwerbestopp
generell aufheben will. Noch schlimmer ist, dass europäische
Sozialisten und Grüne noch darüber hinausgehen und sich offen gegen
den Bundesinnenminister und die Bundesregierung stellen. Mit diesem
Mangel an Konzeption und Handlungsfähigkeit lassen sich in Brüssel
keine Verhandlungen führen.
Die Regelungen der Richtlinie sind migrationspolitisch verfehlt
und rechtlich zweifelhaft.
Die Richtlinie ist migrationspolitisch bereits verfehlt, weil
durch sie der Druck auf die europäischen Arbeitsmärkte erhöht würde.
Ein Anspruch auf Einwanderung ist bei 4,6 Millionen Arbeitslosen in
Deutschland und 15 Millionen in Europa zweifellos ein völlig falsches
Zeichen an die einwanderungswilligen Arbeitswanderer aus den Staaten
außerhalb Europas, denn es besteht auf absehbare Zeit kein genereller
Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften. Zudem ist zu erwarten, dass es
zu Einwanderungsklagen und zu einer Zunahme illegaler Einwanderung
kommt, weil Anträge auch von in die EU eingereisten Touristen oder
illegal eingewanderten Ausländern gestellt werden können.
Der Richtlinienentwurf ist zudem rechtlich zweifelhaft, weil ihm
in seiner jetzigen Form die erforderliche Rechtsgrundlage fehlt. Für
eine solche umfassende Regelung des Arbeitsmarktzugangs in einem
Rechtsakt, wie sie die Richtlinie vorsieht, besitzt die Gemeinschaft
keine Zuständigkeit. Zwar kann grundsätzlich der Zugang zur
Beschäftigung nach Artikel 137 Absatz 3 EGV und Einreise- und
Aufenthalt nach Artikel 63 Absatz 3 a EGV generell von der
Gemeinschaft geregelt werden. Diese Rechtsgrundlagen sind aber wegen
der Sonderrechte einiger Länder (Dänemark, Großbritannien und Irland)
nicht miteinander vereinbar, sodass der Richtlinienentwurf in seiner
jetzigen Form handwerklich fehlerhaft ist. Da diese Zweifel auf der
Hand liegen, ist nicht nachvollziehbar, dass diese Fragen von
Kommissar Vitorino nicht vor der Herausgabe des Vorschlages geprüft
wurden.
Es bleibt zu hoffen, dass Kommissar Vitorino den Vorschlag von
selbst zurückzieht oder Bundesinnenminister Schily den Entwurf in
Brüssel zu Fall bringt.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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