Röttgen: Bundesregierung muss Position zum EU-Gemeinschaftspatent revidieren
Berlin (ots)
Anlässlich der Einigung der EU-Wirtschafts- und Justizminister zur Einführung des EU-Gemeinschaftspatents, die beim EU-Gipfel am 21. März 2003 besiegelt werden soll, erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Kehrtwende der Bundesregierung in den Verhandlungen zum EU-Gemeinschaftspatent widerspricht den deutschen und auch europäischen Interessen, Europa durch eine einfache und kostengünstige Patentordnung international wettbewerbsfähig zu machen. Die Bundesregierung, die auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion in der heutigen Sitzung des Bundestags-Rechtsausschusses zu ihrer Position Stellung nahm, soll diese noch vor dem EU-Gipfel am 21. März 2003 revidieren. Bis zu einer vernünftigen Einigung über ein Gemeinschaftspatent ist das gegenwärtige, auf gegenseitiger Anerkennung basierende europäische Patentrecht für die europäische Wirtschaft die bessere Alternative zu dem jetzt vereinbarten Kompromiss. Allein die bürokratischen Sprachregeln verhindern ein zügiges und kostengünstiges Patentwesen, das jedoch von erheblicher wirtschaftspolitischer Bedeutung ist, weil es Erfindungsgeist honoriert und Innovationen schützt.
Ein europäisches Patentgericht in Luxemburg, das über alle zivilrechtlichen Streitigkeiten in Patentverfahren entscheiden soll, ist ein Rückschritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Patentrecht. Denn dazu gehört ein effektiver und schneller Rechtsschutz, den insbesondere die international anerkannte deutsche Justiz mit ihren Spezialgerichten gewährleistet. Allein beim Landgericht und Oberlandesgericht in Düsseldorf entscheiden die Patentkammern und -senate gegenwärtig rund ein Drittel aller europäischen Patentstreitigkeiten. Bei einem europäischen Patentgericht würden die Verfahren wesentlich länger dauern ñ mit einer Entlastung der EU-Gerichte sei nach der Osterweiterung nicht zu rechnen. Es gibt keinen Grund, den nationalen Gerichten die Zuständigkeit für europäische Patentangelegenheiten zu entziehen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip müssten die jeweiligen nationalen Gerichte auch europäisches Recht anwenden und seien daher ihrer Funktion nach europäische Gerichte.
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