Krogmann/Heinen: Bundesregierung versagt bei Dialer-Problematik
Berlin (ots)
Zur weiteren Verzögerung der Änderung des Telekommunikationsgesetzes hinsichtlich der Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er- Mehrwertdiensterufnummern erklären die Internetbeauftragte, Dr. Martina Krogmann MdB, sowie die Beauftragte für Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Die Bundesregierung scheint das Problem des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern nicht sonderlich zu interessieren. Das großspurig von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesvorhaben, die ausufernde Zahl von Missbrauchs- und Betrugsfällen schnellstmöglich und effektiv einzudämmen, lässt weiter auf sich warten. Das Desinteresse der Bundesregierung an der Dialer-Problematik spiegelt sich ebenso in der äußerst oberflächlichen und lückenhaften Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zum Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern (BT-Drs. 15/455) wider. Sämtliche Antworten zur Anzahl der Betrugsfälle und deren Strafverfolgung sowie zur Höhe des durch den Missbrauch beim Verbraucher entstandenen finanziellen Schadens blieb die Bundesregierung schuldig.
Bereits vor einem Jahr (!) verkündete Verbraucherschutzministerin Künast vollmundig, dass die Abzockerei mit 0190er und 0900er Nummern schnellstmöglich gestoppt werden müsse. Was hat die Bundesregierung bislang für den Verbraucher und die seriösen Anbieter von Telefonmehrwertdiensten getan? Nichts, außer einem halbherzigen Entwurf, dessen Vorlage im Kabinett sich abermals um weitere Wochen verzögert. Währenddessen geht die Abzocke der Verbraucher jedoch unaufhaltsam weiter. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich für einen wirksamen Schutz gegen den Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern zu sorgen. Mit dem derzeitigen Gesetzentwurf wird die Bundesregierung dieses Ziel jedoch nicht erreichen. Wir brauchen dazu vielmehr eine Regelung, die nicht nur für die neuen 0900er-Rufnummern, sondern auch und vor allem - für die bis 2004/2005 noch gültigen 0190er-Rufnummern eine Datenbanklösung vorsieht. Nach dem bisherigen Vorhaben der Bundesregierung gucken Verbraucher, die während der nächsten 3 Jahre einem der vielen 0190er-Dialern zum Opfer fallen, weiter in die Röhre.
Zum effektiven Schutz der Verbraucher und seriösen Mehrwertdiensteunternehmen brauchen wir ein Gesetz, dessen Anwendungsbereich sich auch auf andere Mehrwertdiensterufnummern erstreckt. Denn durch die derzeit von der Bundesregierung lediglich vorgesehene Beschränkung auf die 0190/0900er-Nummern wird die Missbrauchsproblematik nicht wirksam bekämpft, sondern lediglich auf andere Rufnummern (0118er/0137er-Rufnummern) verlagert.
Ebenso bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die auch den Mobilfunkbereich erfasst, denn gerade hier ist die Zahl der Missbrauchsfälle besonders groß. Besonders junge Leute werden auf SMS durch Rückruf-Aufforderungen leicht zur Wahl von teuren Mehrwertdiensterufnummern verleitet. Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzesvorhabens der Bundesregierung dürfen Handynutzer also weiter abgezockt werden.
Es reicht ebenfalls nicht aus, dass die Anwählprogramme (sog. Dialer) lediglich vor Inbetriebnahme von der RegTP registriert worden sein müssen. Damit kann die Bundesregierung kein einziges schwarzes Schaf vertreiben. Vielmehr fordern wir, dass die Dialer vor Inbetriebnahme geprüft werden und einen Nachweis darüber erbringen, dass sie den FST-Kodex (Freiwillige Selbstkontrolle Telefon) beachten.
Der Bundesregierung ist es immer noch nicht gelungen, einen effektiven Schutz des Verbrauchers herzustellen und für Planungssicherheit bei den Unternehmen zu sorgen. Derzeit müssen alle Anbieter und Vermarkter der umstrittenen Nummern mangels Vertrauen um ihre Geschäfte bangen. Solange die Bundesregierung nicht in der Lage ist, einen überarbeiteten Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, bleibt der Verbraucher weiter im Ungewissen.
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