Marschewski: Offene Fragen im Verhältnis zu unseren Nachbarstaaten einer Lösung zuführen
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte über die Ergebnisse des Europäischen Rates in Kopenhagen im Deutschen Bundestag am 13. März 2003 erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Mit der Osterweiterung der Europäischen Union verbindet sich für dann 450 Mio. Menschen in 25 Staaten Europas die historische Chance Frieden, politische Stabilität und Demokratie dauerhaft zu sichern. CDU und CSU treten seit Jahrzehnten für diese historische Chance ein und arbeiten intensiv an einer Aussöhnung mit unseren östlichen Nachbarn in Europa.
Es darf aber auch nicht vergessen werden, dass es die deutschen Heimatvertriebenen waren, die mit als Erste für ein gemeinsames Europa und für eine Aussöhnung mit unseren östlichen Nachbarstaaten eingetreten sind. Dabei ist es auch recht und billig, die berechtigten Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen im Hinblick auf die Osterweiterung der Europäischen Union zur Sprache zu bringen.
CDU und CSU haben stets klar gemacht, dass die Vertreibungsdekrete und gesetze Unrecht sind und dass sie im Gegensatz zu Geist und Werten der Europäischen Union des Völkerrechts stehen. Somit steht die Bundesregierung in der Pflicht, dies deutlich zu machen und auf eine für alle Beteiligten gangbare Lösung in dieser Frage einzuarbeiten.
Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Beitrittskandidaten die in Art. 6 Abs. 1 des Vertrages über die Europäische Union genannten Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit achten. Dabei kann nicht bestritten werden, dass die der Vertreibung der Deutschen aus ihrer Heimat zugrunde liegenden Dekrete dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechen. Daher ist die Bundesregierung aufgefordert, mit den Staaten, in denen die Vertreibungsdekrete noch Teile der bestehenden Rechtsordnung sind, über die Dekrete zu verhandeln.
So kann eine Norm, wie das so genannte Straffreistellungsgesetz aus dem Jahre 1946, durch die die Verbrechen an den Deutschen und Ungarn- bis hin zum Mord- straffrei gestellt wurden, nicht Bestandteil der Rechtsordnung bleiben.
Dies hat nicht zuletzt der renommierte Völkerrechtler Prof. Dr. Tomuschat in einer Veröffentlichung für die SPD-nahe Friedrich-Ebert Stiftung festgestellt. Tomuschat schreibt dort wörtlich: Die pauschale Weigerung, Straftaten die in der Zeit vom 30. September 1938 bis zum 28. Oktober 1945 begangen worden sind, mit den Mitteln des Rechts zu ahnden, stellt einen eklatanten Bruch mit den Anforderungen der internationalen Gemeinschaft an die einem jeden Staatswesen obliegende Schutzfunktion dar.
Die Bundesregierung hat sich stets geweigert, die mit den Dekreten in Zusammenhang stehenden offenen Fragen in bilateralen Verhandlungen mit den betroffenen Staaten zu thematisieren. Die Bundesregierung ist daher dringend aufgefordert, mit unseren östlichen Nachbarstaaten über eine Lösung der offenen Fragen zu verhandeln.
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