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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski: Offene Fragen im Verhältnis zu unseren Nachbarstaaten einer Lösung zuführen

Berlin (ots)

Anlässlich der Debatte über die Ergebnisse des
Europäischen Rates in Kopenhagen im Deutschen Bundestag am 13. März
2003 erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Vertriebene und
Flüchtlinge“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Mit der Osterweiterung der Europäischen Union verbindet sich für
dann 450 Mio. Menschen in 25 Staaten Europas die historische Chance
Frieden, politische Stabilität und Demokratie dauerhaft zu sichern.
CDU und CSU treten seit Jahrzehnten für diese historische Chance ein
und arbeiten intensiv an einer Aussöhnung mit unseren östlichen
Nachbarn in Europa.
Es darf aber auch nicht vergessen werden, dass es die deutschen
Heimatvertriebenen waren, die mit als Erste für ein gemeinsames
Europa und für eine Aussöhnung mit unseren östlichen Nachbarstaaten
eingetreten sind. Dabei ist es auch recht und billig, die
berechtigten Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen im Hinblick
auf die Osterweiterung der Europäischen Union zur Sprache zu bringen.
CDU und CSU haben stets klar gemacht, dass die Vertreibungsdekrete
und –gesetze Unrecht sind und dass sie im Gegensatz zu Geist und
Werten der Europäischen Union des Völkerrechts stehen. Somit steht
die Bundesregierung in der Pflicht, dies deutlich zu machen und auf
eine für alle Beteiligten gangbare Lösung in dieser Frage
einzuarbeiten.
Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die
Beitrittskandidaten die in Art. 6 Abs. 1 des Vertrages über die
Europäische Union genannten Grundsätze der Freiheit, Demokratie,
Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der
Rechtsstaatlichkeit achten. Dabei kann nicht bestritten werden, dass
die der Vertreibung der Deutschen aus ihrer Heimat zugrunde liegenden
Dekrete dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechen. Daher
ist die Bundesregierung aufgefordert, mit den Staaten, in denen die
Vertreibungsdekrete noch Teile der bestehenden Rechtsordnung sind,
über die Dekrete zu verhandeln.
So kann eine Norm, wie das so genannte „Straffreistellungsgesetz“
aus dem Jahre 1946, durch die die Verbrechen an den Deutschen und
Ungarn- bis hin zum Mord- straffrei gestellt wurden, nicht
Bestandteil der Rechtsordnung bleiben.
Dies hat nicht zuletzt der renommierte Völkerrechtler Prof. Dr.
Tomuschat in einer Veröffentlichung für die SPD-nahe Friedrich-Ebert
Stiftung festgestellt. Tomuschat schreibt dort wörtlich: „Die
pauschale Weigerung, Straftaten die in der Zeit vom 30. September
1938 bis zum 28. Oktober 1945 begangen worden sind, mit den Mitteln
des Rechts zu ahnden, stellt einen eklatanten Bruch mit den
Anforderungen der internationalen Gemeinschaft an die einem jeden
Staatswesen obliegende Schutzfunktion dar.“
Die Bundesregierung hat sich stets geweigert, die mit den Dekreten
in Zusammenhang stehenden offenen Fragen in bilateralen Verhandlungen
mit den betroffenen Staaten zu thematisieren. Die Bundesregierung ist
daher dringend aufgefordert, mit unseren östlichen Nachbarstaaten
über eine Lösung der offenen Fragen zu verhandeln.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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