Alkohol am Steuer
Streit um Messverfahren
ADAC fordert Rechtssicherheit
München (ots)
Die Diskussion um die unterschiedlichen Alkohol-Meßverfahren - Atemalkoholanalyse oder Blutprobe - ist neu entflammt. Obwohl sich das Bayerische Oberste Landesgericht erst am 12. Mai (DAR 2000, Seite 316) in einer Grundsatz-Entscheidung für die Atemalkoholanalyse ausgesprochen hat, gibt es im Kampf gegen den Alkohol auf unseren Straßen noch keine einheitliche Rechtssprechung. Wie der ADAC meldet, hat jetzt das Amtsgericht Köln (Az.: OWi 5193/99 vom 27.7.2000) einen vermutlich alkoholisierten Autofahrer freigesprochen, weil es im Gegensatz zu den obersten bayerischen Richtern Zweifel an der Genauigkeit der eingesetzten Atemalkoholmessung hatte.
Nach Ansicht des ADAC besteht zur Zeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die im Interesse der Verkehrssicherheit so schnell wie möglich beseitigt werden sollte. Da das OLG Köln in nächster Instanz
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