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Kfz-Versicherungen
Erfolgreich durch den Tarifdschungel
Wechselzeit: ADAC-Tipps für die Suche nach dem richtigen Tarif

München (ots)

Bei der Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Police verlieren sich viele Autofahrer auch in diesem Jahr im Tarifdschungel der Versicherer. Wer nicht nur das billigste Angebot, sondern auch sinnvolle Leistungen möchte, dem helfen folgende ADAC-Tipps:

   - Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme ist in keinem Fall 
     ausreichend. Im Vertrag sollten mindestens 50, besser noch 100 
     Millionen Euro vereinbart sein.
   - Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko 
     sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs 
     Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 
     Monate.
   - Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der 
     Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen 
     werden. Ausgenommen sind hierbei generell herbeigeführter 
     Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das 
     Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
   - Bei Neu- und Leasingfahrzeugen keine Werkstattbindung 
     akzeptieren. Grund: Für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller
     oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen 
     kann die Werkstattbindung eine Vertragsverletzung bedeuten.
   - Einige Versicherer leisten in der Teilkasko nur für Schäden bei 
     Wildunfällen. Viele Anbieter erstatten auch Schäden durch 
     Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei Marderbiss.
   - Sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen. 
     Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem 
     Schadenfall zurückgestuft werden.
   - Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden 
     nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft 
     werden.
   - Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit 
     Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den 
     Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer, bei denen sich die Prämie z.B. durch eine schlechtere Typklassen- oder Regionalklasseneinstufung erhöht.

Pressekontakt:

ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jochen Oesterle
Tel.: +49(0)89/7676-3474
e-Mail: Jochen.Oesterle@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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