Abgasvorschriften
Steuermillionen durch den Auspuff geblasen
ADAC und Umweltbundesamt decken Etikettenschwindel auf
München (ots)
Weil der Gesetzgeber das Kfz-Steuer-Änderungsgesetz von 1997 nicht eindeutig genug formuliert hat, erhalten heute viele Autofahrer eine Steuerbefreiung, die ihnen nach dem Geist des Gesetzes eigentlich gar nicht zusteht. Aktuell hat der ADAC zusammen mit dem Umweltbundesamt im Rahmen der sogenannten Feldüberwachung festgestellt, dass der in Schadstoffklasse D 4 eingestufte Opel Omega mit dem Zwei-Liter-XEV-Motor Probleme hat, die geforderten Abgasgrenzwerte mindestens 80 000 Kilometer lang einzuhalten.
Die untersuchten Fahrzeuge überschritten im Mittel die für Stickoxide festgelegten Werte um 287 Prozent. Beim Kohlenmonoxid und bei den Kohlenwasserstoffen lagen die Messdaten um 48 beziehungsweise um 58 Prozent über der Norm. Mit diesen Werten hätte das Fahrzeug eigentlich nicht nach D 4 umgeschlüsselt werden dürfen. Diese Einstufung hat den Besitzern eine Steuerbefreiung von 600 Mark und anschließend die günstigste Steuerklasse von zehn Mark pro 100 Kubikzentimeter Hubraum beschert. Wie der ADAC auf Anfrage beim Bundesfinanzministerium erfuhr, brauchen die Autobesitzer jedoch nicht zu fürchten, die eingesparte Kfz-Steuer zurückzahlen zu müssen. Betroffen davon sind in Deutschland mindestens 65 000 Fahrzeuge, möglicherweise sogar 165 000, wenn sich herausstellen sollte, dass die anderen in D4 eingestuften Opelmodelle das gleiche Problem haben.
Opel verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Unternehmen nach dem Buchstaben des Gesetzes korrekt gehandelt hat. Dort heißt es nämlich, dass ein Fahrzeug die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte auf Dauer auch mit Hilfe einer mathematischen Formel, einem sogenannten "Verschlechterungsfaktor" im Neuzustand nachweisen kann. Diese Forderung hat Opel erfüllt.
Viele der führenden Automobilhersteller teilen die Opel-Meinung und nicht alle gehen davon aus, dass ihre Fahrzeuge keine Probleme mit der Dauerstabilität hätten. Dr. Axel Friedrich vom Umweltbundesamt in Berlin ist der Ansicht, dass es dem Geist des Gesetztes entspräche, Steuervorteile dann zu gewähren, wenn Autos die Umwelt dauerhaft entlasten. Er erwähnt das Beispiel anderer Hersteller, die freiwillig Tausende von Fahrzeugen, die bei der Feldüberwachung auffällig wurden, nachgebessert hatten. In Zukunft wird das Gesetz keinen Raum mehr für juristische Spitzfindigkeiten zulassen. Die neue EU-Richtlinie, die die Anforderungen für Euro3 und Euro4 regelt, sieht einen deutlich verbesserten Dauerhaltbarkeitstest vor.
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