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Kfz-Versicherung
Genau vergleichen und rechtzeitig kündigen
ADAC: Die wichtigsten Punkte beim Versicherungswechsel

München (ots)

Die Kfz-Versicherer ziehen 2012 die Preise an - auch für bestehende Verträge. Ein Prämienvergleich kann im laufenden Wechselgeschäft deshalb besonders lohnenswert sein. Wer den Anbieter von Kfz-Policen wechseln möchte, sollte laut ADAC folgende Regeln beachten:

   - Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und -leistungen 
     genau vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Eventuell hat 
     auch der aktuelle Versicherer einen neuen Tarif, der günstiger 
     ist als der bestehende. Durch die Reform der 
     Schadensfreiheitsklassen sollte in diesem Jahr auf die Rabatt- 
     und Rückstufungstabellen besonders geachtet werden. Der 
     Prämienvergleich wird immer wichtiger.
   - Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die 
     Teilkasko. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko 
     durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, den es in der
     Teilkasko nicht gibt.
   - Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko 
     unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine 
     Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede 
     zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine 
     höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.
   - Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel nur zum Ende des
     Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. 
     Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die 
     Kündigung spätestens bis zum 30. November bei der 
     Versicherungsgesellschaft eingehen.
   - Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite
     Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein 
     Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses außerordentliche 
     Kündigungsrecht von einem Monat besteht z.B. wenn die 
     Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen 
     teurer wird.
   - Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue unter Dach 
     und Fach ist. Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung 
     zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police 
     grundsätzlich nicht verweigern, aber bei der Teil- und Vollkasko
     sind Versicherer frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb
     sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue 
     Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der 
     augenblickliche Anbieter.
   - Generell sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit 
     Rückschein abgeschickt werden.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Dr. Bettina Hierath
Tel.: (089) 7676-2466
bettina.hierath@adac.de
www.presse.adac.de

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