Recht - Was tun bei Mängeln, Verspätung oder verlorenem Koffer?
ADAC: Reisemängel am besten mit Fotos dokumentieren
München (ots)
Wenn die Urlaubsreise durch verspätete Flüge, verlorene Koffer oder verschmutzte Hotelzimmer beeinträchtigt wird, ist guter Rat oft teuer. Schließlich wollen die Reisenden eine Entschädigung für die getrübten Urlaubsfreuden. Damit dies gelingt, gibt der ADAC Tipps, wie man sich am besten zur Wehr setzt.
Reisemängel: Pauschale Aussagen wie "Zimmer verschmutzt" oder "Essen nicht abwechslungsreich" reichen vor Gericht nicht aus. Vielmehr muss der Urlauber den Mangel konkret beschreiben. Zudem ist es wichtig, Beweismaterial zu sammeln: Fotos, Zeugenaussagen und wenn möglich eine Bestätigung der Reiseleitung. Der ADAC bietet ein Musterformular zur richtigen Mängelanzeige bei der Reiseleitung an. Diese Rüge mit Abhilfeverlangen am Urlaubsort ist Voraussetzung für eine spätere Preisminderung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Rückkehr mit konkreten Angaben beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Flugverspätung: Bei einer mehr als dreistündigen Verspätung muss die Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen leisten - es sei denn, sie ist für die Verspätung nicht verantwortlich (z.B. bei extremen Unwettern). Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und reicht von 250 bis 600 Euro. Pauschalreisende können sich zudem bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden an ihren Reiseveranstalter wenden und eine Reisepreisminderung in Höhe von fünf Prozent des Tagesreisepreises pro weiterer Stunde der Flugverspätung fordern.
Gepäckschaden: Der Reiseveranstalter haftet für Gepäckverlust, solange er das Gepäck befördert (z.B. bei organisierten Bus-, Bahn- oder Flugreisen). Der Reisende muss dann durch Rechnungsbelege oder andere Unterlagen den Wert der verlorenen Gegenstände nachweisen. Kommt der Koffer verspätet am Urlaubsort an, sprechen die Gerichte in der Regel pro Tag eine Preisminderung in Höhe von 15 - 40 Prozent des Tagesreisepreises zu. Wer nur einen Flug gebucht hat, muss sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Diese haften maximal bis etwa 1 200 Euro.
Schlichtung im Luftverkehr: Am 4. Juli 2012 wurde vom Bundeskabinett ein Gesetz zu Schlichtung im Luftverkehr beschlossen. Danach können Streitigkeiten mit Fluggesellschaften wegen Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von Flügen sowie der Beschädigung oder des Verlustes von Gepäck durch eine unabhängige Stelle geschlichtet werden. Nachteil: Die Schlichtungsstelle wird es frühestens Mitte 2013 geben. Pauschalreisende und Geschäftsreisende können die Schlichtungsstelle nicht anrufen, sie steht bisher nur privaten Individualreisenden offen.
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