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Was tun nach einem Unfall
Sichern, helfen, melden
ADAC: Bei Parkremplern reicht ein Zettel am Scheibenwischer nicht

München (ots)

Nach einem Unfall ist die Verunsicherung bei den Beteiligten oft groß. Um sich, etwa auf Autobahnen, nicht in Gefahr zu bringen und für die Regulierung des Schadens mit der Versicherung alle wichtigen Fakten zu haben, hat der ADAC die wichtigsten Schritte zusammengetragen.

Gerade auf Autobahnen oder Landstraßen ist es wichtig, die Unfallstelle sofort abzusichern: Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck mindestens 100 Meter hinter dem Fahrzeug aufstellen. Liegt die Unfallstelle hinter einer Kurve, muss das Warndreieck unbedingt vor der Kurve aufgestellt werden. Danach sind Polizei oder Rettungsdienst zu verständigen. Gibt es Verletze, so müssen diese, wenn es gefahrlos möglich ist, unbedingt versorgt werden. Wer keine Erste Hilfe leistet, kann sich unter Umständen sogar strafbar machen. Bei einem Unfall, aber auch bei einer Panne müssen alle Fahrzeuginsassen hinter die Leitplanke. Wenn vorhanden, sollten reflektierende Warnwesten angelegt werden. Wer im Auto sitzenbleibt, gefährdet seine Sicherheit.

Bei einem Auffahrunfall beispielsweise im Stadtverkehr ist es, nach der Absicherung der Unfallstelle, besonders wichtig Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer zu notieren. Fotos des Schaden und der Unfallsituation zu machen, kann später für die Regulierung des Schadens wichtig sein. Gibt es Unfallzeugen, sollten Autofahrer deren Namen und Anschrift festhalten. Ein Unfallbericht, den es auch für das europäische Ausland gibt, erleichtert die Aufnahme der Daten. Dann gilt es die Straße schnellstmöglich zu räumen um den Verkehr nicht zu weiter zu behindern.

Wenn es beim Parken kracht, reicht es nach Angaben des ADAC nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Denn wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg kann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Gesetz heißt, auch den Führerschein kosten.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de

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