Automatisiertes Fahren und Radfahrer-Promillegrenze im Mittelpunkt des 53. Verkehrsgerichtstags in Goslar
München (ots)
Die Entwicklung automatisierter Fahrfunktionen für Kraftfahrzeuge schreitet mit großen Schritten voran. Nach Ansicht des ADAC hat der automatisierte Fahrbetrieb ein großes Marktpotenzial, da er den Komfort und die Produktivität des Fahrers steigern kann. Zudem verspricht sich der Club eine positive Wirkung auf die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs. Doch längst beschränken nicht mehr die Technik, sondern in zunehmendem Maße Rechtsvorschriften und Zulassungsrichtlinien die Markteinführung. Beim 53. Verkehrsgerichtstag in Goslar befassen sich die Experten mit den technischen Entwicklungen und diskutieren die rechtlichen Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren. Aus ADAC Sicht muss insbesondere geklärt werden, ob der Fahrer explizit von der Überwachung des fahrenden Autos entbunden werden kann, etwa um sich anderen Tätigkeiten zuzuwenden.
Ein weiteres wichtiges Thema ist nach Ansicht des ADAC die Frage, ob die Promillegrenze für Radfahrer gesenkt werden soll. Zuletzt wurde vermehrt Kritik am geltenden Alkohol-Grenzwert für Radfahrer laut, den der Bundesgerichtshof vor etwa 30 Jahren auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen auf 1,6 Promille festgelegt hatte. Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass bereits ab 1,1 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen mit Fahrfehlern stark zunehmen. Sollten diese Ergebnisse in weitergehenden Untersuchungen bestätigt werden, müsste nach Ansicht des ADAC der Gesetzgeber aktiv werden und einen eigenen Bußgeldtatbestand für Radfahrer schaffen. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung würde nach Ansicht des Clubs deutlich gemacht, dass auch stark alkoholisiertes Radfahren erhebliche Gefahren mit sich bringt.
Beim 53. Deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich vom 28. bis 30. Januar etwa 2 000 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Verbänden und Behörden in Goslar, um verkehrs- und versicherungsrechtliche Probleme zu diskutieren. Ergebnisse und Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags bleiben für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle Gesetzgebung ein.
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