Mit dem Auto in Wintersportgebiete
Ohne Winterreifen ist meist
Endstation
München (ots)
Autofahrten ins Gebirge oder in Wintersportgebiete sollte man laut ADAC auf keinen Fall ohne Winterreifen beziehungsweise Schneeketten antreten. Auf vielen Straßen, die in Skiregionen führen, wird auch nach starken Schneefällen nicht gestreut. Für Autofahrer mit Sommerpneus ist dann oft Endstation. Winterausrüstung kann auch vorgeschrieben sein. Dies gilt insbesondere für Ketten. Eine Schneekettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Im einzelnen sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Österreich: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) können aber auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein. Ein Durchfahrver-botsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winteraus-rüstung" sagt, dass man entweder Schneeketten oder Winterreifen braucht.
Schweiz: Es besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen werden Winterreifen jedoch empfohlen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen riskiert man eine Mithaftung sowie ein Bußgeld.
Italien: Je nach Wetter können Winterreifen für vereinzelte Strecken-abschnitte vorübergehend angeordnet werden.
Frankreich: Auf Gebirgsstraßen ist mit Winterreifen zu fahren, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder dies vorschreiben.
Tschechien: Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht nicht.
Skandinavische Länder: In Finnland besteht auf allen Straßen Winterreifenpflicht. Die Winterpneus müssen hier eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern haben und mit dem Zeichen M + S als wintertaugliche Reifen ausgewiesen sein. Auch Ganzjahrsreifen (mit M + S markiert) genügen den Anforderungen. In Norwegen und Schwe-den ist Winterbereifung für ausländische Fahrzeuge nicht zwingend vorgeschrieben.
In Deutschland ist man nicht verpflichtet, in der kalten Jahreszeit mit Winterreifen zu fahren. Allerdings kann es für Autofahrer, die mit Sommerreifen einen Unfall verursachen, versicherungsrechtliche Probleme geben, wenn die Bereifung Ursache des Unfall war. Schneeketten braucht man auch in Deutschland überall dort, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen 268 der StVO) darauf hinweist.
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