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Sicher unterwegs mit Vespa und Co.

München (ots)

Ein 50er-Roller ist gerade in der Stadt oder im Urlaub für viele das ideale Verkehrsmittel. Vor allem Inhaber der Führerscheinklasse B (Pkw), die sich ein solches Kleinkraftrad zulegen oder in den Ferien mieten wollen und vorher noch nie damit gefahren sind, sollten einige Tipps beachten.

   - Für Roller und Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten 
     Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist der Führerschein der 
     Klasse AM erforderlich (ab 16 Jahre, ansonsten ist dieser  im 
     Pkw-Führerschein Klasse B enthalten). Vor der ersten Fahrt 
     sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der 
     Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer 
     schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten 
     geben.
   - Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht 
     überall fahren. Kraftfahrstraßen (beschildert durch das 
     quadratische Schild weißes Auto auf blauem Grund) sind 
     ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte
     Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt.
   - Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist 
     dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet.
   - Beim Fahren lieber mittig auf der Straßenseite oder sogar eher 
     links fahren, um gefährlichen Überholmanövern vorzubeugen.
   - Außerdem beim Fahren immer den Rückspiegel im Auge behalten und 
     beim Fahren immer den Blick in die Richtung richten, in die man 
     fährt.
   - Bekleidung: Ein geeigneter Helm ist Pflicht, feste Schuhe (keine
     Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke 
     und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz.
   - "Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten. Wer 
     ganz nach vorne will, muss die wartenden Fahrzeuge links 
     überholen, aber nur, wenn ausreichend Seitenabstand vorhanden 
     ist.

Roller gibt es heute nicht mehr nur klassisch zum Mieten - Rollersharing wird auch deutschlandweit immer beliebter. Deshalb hat der ADAC in fünf deutschen Städten E-Roller-Sharing getestet. Die Ergebnisse veröffentlicht der Club am Donnerstag, 9. August.

Pressekontakt:

ADAC Newsroom
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

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