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Ottakringer Getränke AG

EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Ottakringer Getränke AG Wien, FN 84925 s ISIN AT0000758008 (Stammaktien) ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)

Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 26. ordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG am Freitag, dem 25. Juni 2010, um 15 Uhr, in 1160 Wien, Ottakringer Straße 91, Eingang Portier Feßtgasse, auf dem Gerstenboden der Brauerei.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt  Lagebericht  und  Corporate  Governance-
    Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
    die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts  für  das
    Geschäftsjahr 2009
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
    Geschäftsjahr 2009
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
    das Geschäftsjahr 2009
 5. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
    2010
 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere  zur  Anpassung
    an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 04. Juni 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1160 Wien, Ottakringer Straße 91, Abteilung Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, auf: • Jahresabschluss samt Lagebericht, • Corporate Governance-Bericht, • Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2009; • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, • Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, • Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 04. Juni 2010 außerdem im Internet www.ottakringerkonzern.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in

Schriftform spätestens am 04. Juni 2010 der Gesellschaft ausschließlich  an  der
Adresse 1160 Wien, Ottakringer Straße 91,  Abteilung  Investor  Relations,  Herr
Mag. Alexander Tesar, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt  muss  ein
Beschlussvorschlag    samt    Begründung    beiliegen.    Zum    Nachweis    der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer
Depotbestätigung  gemäß  § 10a  AktG,  in   der   bestätigt   wird,   dass   die
antragstellenden Aktionäre  seit  mindestens  drei  Monaten  vor  Antragstellung

Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. Juni 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax

an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer  Straße  91,  Abteilung
Investor   Relations,   Herr   Mag.   Alexander   Tesar,   oder    per    E-Mail 
alexander.tesar@ottakringerkonzern.com,  wobei  das   Verlangen   in   Textform,

beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwort einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den Vorstand gestellt werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ottakringerkonzern.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Aufgrund der Änderungen des AktG durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung, der Hinterlegung der Aktien und für die Teilnahme- und Stimmberechtigung an der Hauptversammlung keine Anwendung. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen

Aktionärsrechte, die im Rahmen der  Hauptversammlung  geltend  zu  machen  sind,
richtet  sich   nach   dem   Anteilsbesitz   am   Ende   des   15.   Juni   2010
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  nur  berechtigt,  wer  an  diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. Juni 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post (in Schriftform):

Ottakringer Getränke AG
      Investor Relations
      z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
      Ottakringer Straße 91
      1160 Wien
Per SWIFT:
      GIBAATWGGMS
      (Message Type MT598; unbedingt
      für Stammaktien ISIN AT0000758008  bzw.
      für Vorzugsaktien ISIN AT0000758032
      im Text angeben)

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail:

anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die
      Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
      anzuschließen ist

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000758008, Vorzugsaktien ISIN AT0000758032, • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 15. Juni 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 24. Juni 2010, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post (in Schriftform):

Ottakringer Getränke AG
      Investor Relations
      z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
      Ottakringer Straße 91
      1160 Wien

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail:

anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die
      Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
      anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in 2.412.829 Stück Stammaktien und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 2.412.829 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die

Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig  vor  Beginn  der  Hauptversammlung  am  Ort
derselben einzufinden. Der Einlass  zur  Behebung  der  Stimmkarten  beginnt  ab
14.00 Uhr.

Aktionäre,   denen   von    ihren    depotführenden    Kreditinstituten    weder
Eintrittskarten noch Kopien  der  Depotbestätigungen  zugesandt  wurden,  werden
gebeten  zur  Hauptversammlung  einen   amtlichen,   gültigen   Lichtbildausweis
mitzubringen.

Wien, im Mai 2010                                            Der Vorstand
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com

Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com

Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253

Branche: Getränke/Brauereien
ISIN: AT0000758032
WKN:
Index: Standard Market Auction, other listings
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

Original-Content von: Ottakringer Getränke AG, übermittelt durch news aktuell

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