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ZDK: Diesel-Fahrverbote sind unverhältnismäßig

Bonn (ots)

Vor dem Hintergrund aktueller Messergebnisse sind Diesel-Fahrverbote nach Ansicht des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unverhältnismäßig. "Wenn Stickoxid-Messwerte an verschiedenen bekannten Hotspots trotz des seit Wochen deutlich reduzierten Verkehrsaufkommens nicht dauerhaft zurückgehen, kann der Diesel dafür nicht länger zum Sündenbock gemacht werden", betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Es zeige sich, dass auch andere Faktoren, wie zum Beispiel die Wetterbedingungen sowie andere Emittenten, Einfluss auf die NOx-Konzentration nehmen würden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte bereits in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2018 in Sachen Fahrverbote darauf hingewiesen, dass diese nur dann tatsächlich angeordnet werden dürften, wenn die Prüfung ergebe, "dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NOx-Grenzwerte darstellen und sich diese Maßnahmen als verhältnismäßig darstellen".

"Die in verschiedenen Medienberichten veröffentlichten Messergebnisse machen deutlich, dass davon nicht mehr die Rede sein kann", so der ZDK-Präsident. Nun zeige sich, dass der Kreuzzug der DUH gegen den Diesel der Umwelt nichts gebracht habe. "Es wurden aber Millionen von Dieselbesitzern und Tausende von Autohändlern in Verzweiflung gestürzt, deren Dieselfahrzeuge massiv an Wert verloren und die auf ihrem Schaden sitzenblieben. Herr Resch mag darauf auch noch stolz sein. In Wirklichkeit hat er den letzten Rest an Glaubwürdigkeit und Legitimation für sein Handeln verloren", so Karpinski. "Wir brauchen die schadstoffarmen Diesel mehr denn je, um die strengen CO2-Ziele zu erreichen. Die Verjüngung des Fahrzeugbestands dient auch dem Umweltschutz."

Pressekontakt:

Ulrich Köster
ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Original-Content von: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., übermittelt durch news aktuell

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