Film "Contergan" weiter frei - Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge von Grünenthal und Schulte-Hillen ab -
Köln/Karlsruhe, 5.9.2007 (ots)
Der Film "Contergan" ist weiter frei und kann wie geplant am 07. und 08. November 2007 ausgestrahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Eilanträge der Pharmafirma Grünenthal und Karl Hermann Schulte-Hillens auf vorläufige Untersagung der Ausstrahlung des von der Kölner Produktionsfirma Zeitsprung und WDR produzierten Fernsehfilms "Contergan" abgelehnt. Es legte bei seiner Entscheidung die Würdigung des OLG Hamburg zugrunde, wonach die Ausstrahlung des Films die von den Beschwerdeführern befürchtete schwerwiegende Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts nicht bewirken kann. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gibt es nicht. Die Ausstrahlung des Films kann damit nicht mehr verhindert werden.
WDR-Intendantin Monika Piel: "Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stützt seine Entscheidung maßgeblich auf den hohen Stellenwert der Rundfunkfreiheit. Dabei unterstreicht es, dass die Aufbereitung zeitgeschichtlicher Ereignisse - egal in welcher Form - von zentraler publizistischer Bedeutung ist. Wir werden mit dem Film wie mit den begleitenden Dokumentationen den 50. Jahrestag der Markteinführung von Contergan in unseren Programmen begleiten und dabei insbesondere die Betroffenen und ihre Schicksale in den Mittelpunkt stellen."
"Ein großer Schritt für Zeitsprung, ein noch größerer Schritt für die Contergangeschädigten und alle Filmschaffenden in Deutschland", freut sich Produzent und Zeitsprung Geschäftsführer Michael Souvignier.
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