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+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Kritik

Köln (ots)

Schwerpunkt der Beratungen in der jüngsten
WDR-Rundfunkratssitzung unter Vorsitz von Reinhard Grätz war der 
bekannt gewordene Arbeitsentwurf zum 12. 
Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der den EU-Bescheid von 2007 in 
deutsches Recht umsetzen soll.
Einige Passagen des Entwurfs haben im WDR-Rundfunkrat Sorge 
ausgelöst. Insbesondere die Vorschläge zur Verbreitung von 
Telemedienangeboten werfen die Frage auf, ob der 
Rundfunkänderungsstaatsvertrag dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk 
für Online-Dienste weniger Spielraum zugestehen will als mit der 
Europäischen Kommission in Brüssel vereinbart und vom 
Bundesverfassungsgericht an Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt 
wurde.
Der WDR-Rundfunkratsvorsitzende, Reinhard Grätz, betonte, das 
Gremium erwarte, dass die Beauftragung zum Angebot von Telemedien 
klar und mit unmissverständlichen Formulierungen erfolgt.
Der WDR-Rundfunkrat unterstütze ausdrücklich die in dem Entwurf 
aufgenommene Bindung des Telemedienangebots an den umfassenden 
Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie er in 
Paragraph 11,  Absatz 1 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags 
definiert ist, so Rundfunkratsvorsitzender Reinhard Grätz. Dies 
entspreche dem seit jeher praktizierten öffentlich-rechtlichen 
Programmauftrag. Mit der bisherigen Vorgabe, die Online-Präsentation 
programmbegleitend zu gestalten, habe man gut leben können, aber das 
Ansinnen, Telemedienangebote künftig nur noch sendungsbezogen ins 
Netz stellen zu dürfen, lasse erhebliche Einengungen befürchten, die 
vor allem dem veränderten Nutzungsverhalten insbesondere eines 
jüngeren Publikums widersprächen.
Regelungen, Begriffe oder Zeitgrenzen für Abrufmöglichkeiten, die 
Einschränkungen der bisherigen Angebote zum Ziel haben oder die vom 
Bundesverfassungsgericht und der EU beschriebenen 
Gestaltungsmöglichkeiten einengen, seien nicht zu akzeptieren. Zum 
Beispiel müssten Bildungsangebote wie ,Planet Schule' über einen 
längeren Zeitraum verfügbar bleiben. Zu kurze Grenzziehungen bei 
Abrufmöglichkeiten widersprächen der medienpolitischen Überzeugung 
des Rundfunkrats, einen gesellschaftlich sinnvollen Zugang zu 
auftragsorientierten Qualitätsangeboten des öffentlich-rechtlichen 
Rundfunks zu ermöglichen.
Der Rundfunkrat geht davon aus, dass der öffentlich-rechtliche 
Rundfunk nur Angebote macht, die zu seinem Programmauftrag gehören. 
Solche Eingrenzungen sind entsprechend bisheriger Zusagen bereits im 
Arbeitsentwurf der Länder enthalten, zum Beispiel der Ausschluss von 
flächendeckender lokaler Berichterstattung oder von Werbung und 
Sponsoring. Im Rahmen ihrer Selbstverpflichtungen hat die ARD bereits
weitere Absichten sowohl zur Verweildauer im Internet als auch zum 
Ausschluss von Angeboten, die nicht zum Programmauftrag gehören, 
niedergelegt. Dies wird vom Rundfunkrat begrüßt.
Der WDR-Rundfunkrat ist sich bewusst, dass die 
Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht 
beliebig erweiterbar ist. Deshalb ist darauf zu achten, dass für die 
Aufwendungen der Gebührenzahler/innen der größtmögliche programmliche
Mehrwert bereit zu stellen ist.
Der Rundfunkrat bekräftigt seine Überzeugung, dass der 
3-Stufen-Test für neue oder erheblich veränderte digitale Angebote, 
auch im Bereich Telemedien, in die Verantwortung der Gremien gehört. 
Dies muss unmissverständlich in der künftigen Rechtsgrundlage 
verankert sein. Die Gremien werden sich mit Telemedienkonzepten  
auseinandersetzen. Sie werden innerhalb des gesetzlichen Rahmens in 
eigener Verantwortung die weitere Ausgestaltung des 
3-Stufen-Verfahrens festlegen und dabei auch die Erwartung, externen 
Sachverstand einzuholen, näher bestimmen.
Der WDR-Rundfunkrat befindet sich im Übrigen in Übereinstimmung 
mit der Stellungnahme der ARD-Gremienvorsitzenden, die sich ebenfalls
zu den Vorgaben für die künftigen Online-Auftritte des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks kritisch geäußert haben. Einhellige 
Unterstützung erfährt jedoch die vorgesehene Verpflichtung, Menschen 
mit Behinderung die mediale Teilhabe umfassend zu ermöglichen, was 
auch der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste entspricht. 
Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des 
Grundversorgungsauftrages.

Pressekontakt:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Tel. 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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