Das Erste, Mittwoch, 30. Mai 2001, 23.00 - 23.30 Uhr /
Bundesverfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach zu Gast bei
Joachim Gauck
NPD Verbot: Das Für und Wider
Köln (ots)
Falsch verstandene Liberalität oder ordnungsgemäße Anwendung von Recht und Gesetz - an dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, auch in Zukunft Demonstrationen der NPD zuzulassen, scheiden sich die Geister. Die obersten Verfassungsrichter hatten in letzter Zeit mehrfach dadurch für Unmut gesorgt, dass sie entsprechende Verbotsverfügungen untergeordneter Gerichte wieder aufgehoben hatten. Begründung: Das Grundgesetz gebe allen Deutschen das Recht, sich friedlich zu versammeln. Daran ändere auch der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung nichts. Am 30. Mai ist Prof. Dr. Jutta Limbach, seit September 1994 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Gast bei Joachim Gauck. Ein Thema: das mögliche NPD-Verbot und seine Folgen.
Am 30. März 2001 waren die Anträge von Bundestag und Bundesrat zum Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Mit einem Urteilsspruch wird erst im nächsten Jahr gerechnet. Man darf davon ausgehen, dass die Diskussion über das Pro und Contra eines NPD-Verbots bis dahin nicht verstummen wird.
Für Zündstoff sorgten die Karlsruher Richter auch mit ihrem Urteil zur Pflegeversicherung, in dem die derzeitige Behandlung der Familien als verfassungswidrig gebrandmarkt wurde. "Einen Meilenstein in der deutschen Sozialpolitik" nannte etwa die Süddeutsche Zeitung diese Passage - tatsächlich wird das Urteil eine gewaltige Neuordnung der deutschen Politik zur Folge haben. In den letzten Jahren hatte vor allem der mittlerweile ausgeschiedene Verfassungsrichter Paul Kirchhof den Gesetzgeber zu mehr Gerechtigkeit im Steuerrecht gezwungen. Dass dies nun auch in der Sozialpolitik geschieht, werten Beobachter als Zeichen, dass die Verfassungsrichter auch in Zukunft gestaltend auf die Politik einwirken wollen.
Redaktion Heribert Schwan
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