Das Erste: ARD-Ratgeber Recht, Sonntag, 5. August 2001, 17.03 Uhr
Köln (ots)
Big Banker is watching you - Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Gesprächsaufzeichnung beim Telefonbanking
Es geht um Geld, manchmal auch um viel Geld. Per Telefon werden Überweisungen getätigt oder Aktien gekauft Telefonbanking. Der Kunde kann seine Bankgeschäfte von zu Hause aus tätigen, die Bank spart damit hohe Kosten für Mitarbeiter und Filialen. Damit Wertpapiergeschäfte die per Telefon abgewickelt werden nachvollziehbar bleiben, zeichnen die meisten Banken aber auch andere Kreditinstitute, Telefongespräche ihrer Kunden auf. Das ist allerdings nur dann erlaubt, wenn der Kunde vorher informiert und gefragt wird, ob er mit dem Aufzeichnen einverstanden ist. In der Sendung ARD-Ratgeber Recht belegen Fallbeispiele, dass einige Banken und Kreditinstitute Telefongespräche aufgezeichnet haben, ohne ihren Kunden vorher darüber informiert zu haben.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob hat, im Interview mit dem ARD-Ratgeber Recht die Aufzeichnung von Gesprächen beim Telefonbanking durch Kreditinstitute scharf kritisiert. Solche Mitschnitte seien zur Beweissicherung zwar grundsätzlich zulässig, es ginge aber nicht an, dass Gespräche ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden mitgeschnitten werden und dass diese Mitschnitte dann auf unbestimmte Zeit aufbewahrt würden.
"Jeder sollte sicher sein, daß die Gespräche, die er führt, nicht abgehört und auch nicht aufgezeichnet werden", so der Bundesbeauftragte für Datenschutz. "Wenn hinter dem Rücken des Betroffenen Gespräche aufgezeichnet werden, dann ist das strafbar. Und deswegen kann das ohne Aufklärung und Zustimmung nicht passieren. Das habe mit der Frage der Empfindlichkeit des Einzelnen nichts zu tun. Sondern es ist ein verfassungemäßes Grundrecht, das Post- und Fernmeldegeheimnis und danach hat sich die Verhaltensweise zu richten."
Recherchen des ARD-Ratgeber Recht haben ergeben, dass diese Praxis vieler Banken und Sparkassen gegen Bestimmungen des Datenschutz verstößt: So werden Gespräche mitgeschnitten, ohne dass eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Kunden vorliegt. Auch während des Telefonates wird der Kunde vielfach nicht auf den Mitschnitt hingewiesen. Schriftliche Informationen zu der Mitschnittpraxis finden sich oft nur versteckt zwischen umfangreichen Konto- und Vertragsunterlagen. Eine Bank (Sparda-Bank Köln) machte ihre Kunden sogar nur in einem versteckt angebrachten Hinweis auf einem Deckblatt zum Kontoauszug auf die Telefonaufzeichnungen aufmerksam.
Zum Teil werden hier wie auch bei anderen Banken und Sparkassen nicht nur telefonische Auftragserteilungen, sondern auch reine Beratungsgespräche mitgeschnitten, bei denen eine Beweissicherung nicht erforderlich ist. Außerdem werden die Mitschnitte zu lange aufbewahrt, einige Kreditinstitute bewahren diese laut Vertragsunterlagen "höchstens zwölf", andere gar "wenigstens sechs" Monate, also unendlich lange auf.
Dies obwohl nur eine Aufbewahrung von zwei bis drei Monaten notwendig wäre, wie einige Kreditinstitute dem ARD Ratgeber Recht versicherten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz fordert daher, dass Banken und Sparkassen ihre Praxis umgehend ändern und damit den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung tragen.
Redaktion: Matthias-Josef Zimmermann Tel. 0221/ 220 - 2423
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