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Das Erste: ARD-Ratgeber Recht, Sonntag, 5. August 2001, 17.03 Uhr

Köln (ots)

Big Banker is watching you - Bundesdatenschutzbeauftragter
kritisiert Gesprächsaufzeichnung beim Telefonbanking
Es geht um Geld, manchmal auch um viel Geld. Per Telefon werden
Überweisungen getätigt oder Aktien gekauft Telefonbanking. Der Kunde
kann seine Bankgeschäfte von zu Hause aus tätigen, die Bank spart
damit hohe Kosten für Mitarbeiter und Filialen. Damit
Wertpapiergeschäfte die per Telefon abgewickelt werden
nachvollziehbar bleiben, zeichnen die meisten Banken aber auch andere
Kreditinstitute, Telefongespräche ihrer Kunden auf. Das ist
allerdings nur dann erlaubt, wenn der Kunde vorher informiert und
gefragt wird, ob er mit dem Aufzeichnen einverstanden ist. In der
Sendung ARD-Ratgeber Recht belegen Fallbeispiele, dass einige Banken
und Kreditinstitute Telefongespräche aufgezeichnet haben, ohne ihren
Kunden vorher darüber informiert zu haben.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob hat,
im Interview mit dem ARD-Ratgeber Recht die Aufzeichnung von
Gesprächen beim Telefonbanking durch Kreditinstitute scharf
kritisiert. Solche Mitschnitte seien zur Beweissicherung zwar
grundsätzlich zulässig, es ginge aber nicht an, dass Gespräche ohne
ausdrückliches Einverständnis des Kunden mitgeschnitten werden und
dass diese Mitschnitte dann auf unbestimmte Zeit aufbewahrt würden.
"Jeder sollte sicher sein, daß die Gespräche, die er führt, nicht
abgehört und auch nicht aufgezeichnet werden", so der
Bundesbeauftragte für Datenschutz. "Wenn hinter dem Rücken des
Betroffenen Gespräche aufgezeichnet werden, dann ist das strafbar.
Und deswegen kann das ohne Aufklärung und Zustimmung nicht passieren.
Das habe mit der Frage der Empfindlichkeit des Einzelnen nichts zu
tun. Sondern es ist ein verfassungemäßes Grundrecht, das Post- und
Fernmeldegeheimnis und danach hat sich die Verhaltensweise zu
richten."
Recherchen des ARD-Ratgeber Recht haben ergeben, dass diese Praxis
vieler Banken und Sparkassen gegen Bestimmungen des Datenschutz
verstößt: So werden Gespräche mitgeschnitten, ohne dass eine
schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Kunden vorliegt.
Auch während des Telefonates wird der Kunde vielfach nicht auf den
Mitschnitt hingewiesen. Schriftliche Informationen zu der
Mitschnittpraxis finden sich oft nur versteckt zwischen umfangreichen
Konto- und Vertragsunterlagen. Eine Bank (Sparda-Bank Köln) machte
ihre Kunden sogar nur in einem versteckt angebrachten Hinweis auf
einem Deckblatt zum Kontoauszug auf die Telefonaufzeichnungen
aufmerksam.
Zum Teil werden hier wie auch bei anderen Banken und Sparkassen
nicht nur telefonische Auftragserteilungen, sondern auch reine
Beratungsgespräche mitgeschnitten, bei denen eine Beweissicherung
nicht erforderlich ist. Außerdem werden die Mitschnitte zu lange
aufbewahrt, einige Kreditinstitute bewahren diese laut
Vertragsunterlagen "höchstens zwölf", andere gar "wenigstens sechs"
Monate, also unendlich lange auf.
Dies obwohl nur eine Aufbewahrung von zwei bis drei Monaten
notwendig wäre, wie einige Kreditinstitute dem ARD Ratgeber Recht
versicherten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz fordert daher, dass
Banken und Sparkassen ihre Praxis umgehend ändern und damit den
Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung tragen.
Redaktion: Matthias-Josef Zimmermann
              Tel. 0221/ 220 - 2423
Rückfragen
Maksut Kleemann
Tel. 0221/ 220 - 8527

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