Rundfunkrat für Sicherung der Medienfreiheit und - vielfalt im Kabel
Köln (ots)
Der Rundfunkrat unterstützt eine Initiative von ARD und ZDF, die Meinungsfreiheit und -vielfalt in den Breitbandkabelnetzen in Deutschland nachhaltig zu sichern. Unter Vorsitz von Reinhard Grätz schloss sich das Gremium ausdrücklich der Forderung nach einem Entbündelungs- und Vermarktungsverbot an. Außerdem befürwortet es ein Verschlüsselungsverbot der im Kabel verbreiteten gebührenfinanzierten Programme. In der Stellungnahme heißt es, dass nach den bisherigen Erfahrungen mit Kabelnetzbetreibern die derzeitigen Gesetze und Regelungen nicht ausreichten, um das wichtige Gut der Meinungsfreiheit und -vielfalt zu schützen. Vielmehr seien zusätzliche medienrechtliche Vorgaben notwendig. Diese seien im Rahmen des 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrages umzusetzen.
Im einzelnen sprach sich der Rundfunkrat dafür aus, ein Drittel der in den digitalisierten Kabelanlagen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten für frei empfangbaren Rundfunk zu reservieren. Dabei müsse der sog. Must-Carry-Status der öffentlich-rechtlichen Digitalbouquets aufrecht erhalten bleiben. Außerdem plädierte das Gremium dafür, "Vermarktung", "Entbündelungen" und "Neupaketierungen" von solchermaßen geschützten Angeboten zu verbieten. Darüber hinaus sollten die Programme mit Must-Carry-Status weiterhin unentgeltlich eingespeist und weitergesendet werden. Notwendig seien auch Regelungen für den Übergang von analoger zu digitaler Kabelverbreitung sowie zum Schutz gegen die Gefahren vertikaler Medienkonzentration.
Hinweis: Die Stellungnahme des Rundfunkrats kann in der WDR-Pressestelle, Tel.: 0221/220-4603, abgerufen werden.
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