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Rundfunkrat fordert deutliches Signal in Richtung Brüssel – Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern

Köln (ots)

WDR-Pressemitteilung: Rundfunkrat appelliert an Bund
und Länder, ihre Kompetenzen und ihren Handlungsspielraum in der
Medienpolitik zu nutzen und in Richtung Brüssel ein „deutliches
Signal“ zu senden. „In der europäischen Medienpolitik muss ein Weg
beschritten werden, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk teilhaben
lässt an den Zukunftschancen der audiovisuellen Entwicklungen“, heißt
es in einem Positionspapier, das das Gremium unter Vorsitz von
Reinhard Grätz in seiner jüngsten Sitzung in Köln verabschiedete.
Zuvor hatte sich der Rundfunkrat ausführlich mit europäischen Themen
befasst, darunter den „Blauen Brief aus Brüssel“ zu Beschwerden
privater Anbieter. Die darin formulierte „vorläufige
Rechts-Auffassung“ der Generaldirektion Wettbewerb gebe Anlass zu der
Befürchtung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Mitteln des
Beihilferechts in seiner Aufgabenerfüllung und seinem
Tätigkeitsbereich eingeschränkt werden solle. So wird in dem Brief
auch die Frage aufgeworfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk
neue Dienste wie Mobilfunk überhaupt nutzen dürfe. Einem Eingriff der
Europäischen Kommission - entgegen dem Geist des Amsterdamer
Protokolls über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft - in die Rundfunkhoheit
der Länder müsse mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln begegnet
werden.
Der Rundfunkrat erinnerte an frühere Entscheidungen der Europä-
ischen Kommission, bei der die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks für demokratische Meinungsbildung, sozialen Zusammenhalt,
kulturelle Vielfalt und Meinungspluralismus durchaus anerkannt worden
sei. So habe die Kommission im Jahr 2001 einen 24-Stunden-
Nachrichtenkanal der BBC mit der Begründung genehmigt, dass dieser
dem Publikum mehr Auswahl verschaffe und durch gründlichere Analysen
dazu beitrage, den Medienpluralismus zu schützen. Jüngste Äußerungen
der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ließen befürchten, dass das
Amsterdamer Protokoll nun lediglich für herkömmlichen Rundfunk
Anwendung finden solle, neue Medien wie Online teilweise
ausgeschlossen wären. Kritisch äußerte sich das Gremium zum Bemühen
der Kommission, alle audiovisuellen Dienste dem Anwendungsbereich der
sog. Dienstleistungsrichtlinie zuzuordnen. Eine solche Einordnung
werde dem Doppelcharakter dieser Dienste als Wirtschafts- und
zugleich Kulturgut nicht gerecht.
Stattdessen forderte der Rundfunkrat die längst überfällige Wei-
terentwicklung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ in eine
zeitgemäße und zukunftsorientierte Inhalte-Richtlinie. Diese solle
gewährleisten, dass die Inhalte-Regulierung technologieneutral sei,
d.h. nicht auf den Übertragungsweg oder die Art der Übertragung
abgestellt würde, sondern auf die publizistische Wirkung der
übertragenen Inhalte.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei Teil eines Solidarsystems
innerhalb des europäischen Gesellschaftsmodells, heißt es weiter.
Eine Studie des Hans-Bredow-Instituts habe die Gefahr einer
Einengung des Themenspektrums im Internet und einen damit verbundenen
Verlust von gesellschaftlichem Diskurs über relevante Fragen
aufgezeigt. „Eine kommerziell betriebene Vielzahl von Angeboten
garantiert bekanntlich keine Vielfalt“, heißt es. Öffentlich-
rechtliche Anbieter müssten daher einen angemessenen Zugang zum
„Inhalte-Markt“ erhalten. Das Gremium wies in diesem Zusammenhang auf
die hohe kulturwirtschaftliche Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen
hin, die eine große Zahl und Vielfalt von Arbeitsplätzen sowie eine
Vielzahl von lebendigen Kulturereignissen schaffe.
Hinweis: Das Positionspapier „Wider das Primat des
Wettbewerbsrechts“ des Rundfunkrats ist bei der Pressestelle
abrufbar, Tel. 0221/220-4603.
Rückfragen:	Rüdiger Oppers, Unternehmenssprecher
		Tel. 0221-220-2405

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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