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ARD-Ratgeber Recht: Rentner verschenken bares Geld - Betriebsrenten im Einzelfall um mehr als 50 Prozent erhöht

Köln (ots)

Millionen Betriebsrentner verzichten auf erhebliche
Rentensteigerungen. Das berichtet die WDR-Ausgabe des "ARD-Ratgeber 
Recht" in ihrer Sendung am 19.8.2006 (16.30 bis 17.00 Uhr im Ersten).
Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung haben Werksrentner 
grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf den 
Inflationsausgleich.
Allerdings erhöht laut Bundesverband der Betriebsrentner nur rund 
ein Drittel der Unternehmen die Betriebsrente in korrekter Höhe. 
Meistens müssen die Rentner deshalb
die fällige Erhöhung bei ihrem Ex-Arbeitgeber einfordern und notfalls
einklagen. Dies unterbleibe aber in der Regel, wie der Vorsitzende 
des Bundesverbandes der
Betriebsrentner, Karlheinz Große im "ARD Ratgeber Recht" betont: 
"Entweder aus Unkenntnis, weil die Rentner ihre Rechte nicht kennen",
so Karlheinz Große, "oder
aus einer falsch verstandenen Solidarität mit dem Ex-Arbeitgeber."
Damit verschenken die Rentner viel Geld. Bei nicht korrekter 
Anpassung kann die Rentenhöhe sogar bis zu 30 Jahre rückwirkend 
nachkalkuliert werden. Dies führt nicht selten zu Rentenerhöhungen 
von einigen Hundert Euro monatlich. Dem "ARD Ratgeber Recht" sind 
Fälle bekannt, in denen Betriebsrenten durch eine nachholende 
Anpassung um mehr als 50 % erhöht wurden.
Zahlreiche Großkonzerne haben in der Vergangenheit die 
turnusmäßige Rentenanpassung mit Hinweis auf ihre schlechte 
wirtschaftliche Lage ausfallen lassen. So zum Beispiel auch die 
ThyssenKrupp AG in den 90er Jahren. Da ThyssenKrupp heute wieder 
blendende Wirtschaftszahlen vorlegt, müssten die damals ausgefallenen
Erhöhungen eigentlich nachgeholt werden. Wie viele der 
schätzungsweise 150.000 Thyssen-Krupp Werksrentner bislang die 
Anpassung gefordert und bekommen haben, darüber machte die 
ThyssenKrupp AG gegenüber dem "ARD Ratgeber Recht" keine Angaben.
Rückfragen: 
Annette Metzinger, WDR-Pressestelle, Telefon 0221/220-2770, -4605
Ellen Kaufmann, WDR-Redaktion ARD-Ratgeber Recht, Telefon 
0221/220-2289

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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