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UNHCR: Schutzlücke verkleinert

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt
Afghanistan-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
quasi-staatlichen Verfolgung als wichtige Trendwende in der deutschen
Asylrechtsprechung
UNHCR sieht sich durch die Karlsruher Richter in seiner Auffassung
bestätigt, dass Verfolgung auch in Bürgerkriegen von
De-facto-Autoritäten, wie z.B. den Taliban in Afghanistan, ausgehen
kann. Besonders positiv bewertet die UN-Organisation in diesem
Zusammenhang den ausdrücklichen Hinweis des obersten deutschen
Gerichts, die Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung
nicht zu überspannen.
Damit sind die auch aus Sicht von UNHCR überhöhten Anforderungen
des Bundesverwaltungsgerichts korrigiert worden. Die Berliner Richter
hatten in zwei Grundsatzurteilen zuvor erklärt, Machtgebilde, die
sich in Bürgerkriegen bildeten, seien nur dann staatsähnlich, wenn
die Fronten über längere Zeit hinweg stabil sind, und allenfalls noch
in Randbereichen gekämpft wird. UNHCR begrüßt hingegen die
Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, in dieser Frage nicht
zuvorderst staatstheoretische Überlegungen anzustellen, sondern sich
an der Schutzbedürftigkeit des Flüchtlings zu orientieren. Die
Karlsruher Richter haben so dazu beigetragen, eine vorhandene
Schutzlücke im deutschen Asylrecht zu verkleinern.
UNHCR hofft, dass der Karlsruher Spruch den Weg zu einer insgesamt
sachgerechteren Diskussion zum Thema nichtstaatliche Verfolgung
eröffnet. Er ist auch ein wichtiger Beitrag zur Angleichung an die
europäische Praxis.

Rückfragen bitte an:

Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

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