UNHCR: Schutzlücke verkleinert
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt Afghanistan-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur quasi-staatlichen Verfolgung als wichtige Trendwende in der deutschen Asylrechtsprechung
UNHCR sieht sich durch die Karlsruher Richter in seiner Auffassung bestätigt, dass Verfolgung auch in Bürgerkriegen von De-facto-Autoritäten, wie z.B. den Taliban in Afghanistan, ausgehen kann. Besonders positiv bewertet die UN-Organisation in diesem Zusammenhang den ausdrücklichen Hinweis des obersten deutschen Gerichts, die Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung nicht zu überspannen.
Damit sind die auch aus Sicht von UNHCR überhöhten Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts korrigiert worden. Die Berliner Richter hatten in zwei Grundsatzurteilen zuvor erklärt, Machtgebilde, die sich in Bürgerkriegen bildeten, seien nur dann staatsähnlich, wenn die Fronten über längere Zeit hinweg stabil sind, und allenfalls noch in Randbereichen gekämpft wird. UNHCR begrüßt hingegen die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, in dieser Frage nicht zuvorderst staatstheoretische Überlegungen anzustellen, sondern sich an der Schutzbedürftigkeit des Flüchtlings zu orientieren. Die Karlsruher Richter haben so dazu beigetragen, eine vorhandene Schutzlücke im deutschen Asylrecht zu verkleinern.
UNHCR hofft, dass der Karlsruher Spruch den Weg zu einer insgesamt sachgerechteren Diskussion zum Thema nichtstaatliche Verfolgung eröffnet. Er ist auch ein wichtiger Beitrag zur Angleichung an die europäische Praxis.
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