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UNHCR Deutschland

UNHCR zu niedersächsischer Bundesratsinitiative

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt die
Bundesratsinitiative von Niedersachsen, Asylverfahren für Familien
zu beschleunigen und gleichzeitig die Familienzusammenführung von
Flüchtlingen zu erleichtern.
Aus Sicht von UNHCR können mit dem vorliegenden Gesetzesantrag
grundsätzlich zwei wesentliche Probleme im deutschen Asylverfahren
gelöst werden. Er stellt sicher, dass die Schutzbedürftigkeit einer
Familie mit minderjährigen Kindern im Asylverfahren ohne Zeitverzug
festgestellt wird. Gleichzeitig wird mit dem Vorschlag der
Aufenthaltsstatus der Familienmitglieder jener Schutzsuchenden
verbessert, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt
wurden. Darüber hinaus wird die Zusammenführung von
Flüchtlingsfamilien erleichtert.
Damit entspricht der Gesetzesentwurf einem wesentlichen Anliegen
von UNHCR. Denn der völkerrechtliche Grundsatz der Familieneinheit
gilt auch für Konventionsflüchtlinge. Die deutsche Praxis wird damit
internationalen Standards angepasst.
Bei aller grundsätzlichen Zustimmung empfiehlt UNHCR jedoch, den
Vorschlag in einzelnen Punkten zu ändern. So sieht dieser vor,
Asylanträge von Kindern unter 16 Jahren als offensichtlich
unbegründet abzulehnen, wenn das Schutzbegehren der Eltern bzw. des
sorgeberechtigten Elternteils unanfechtbar abgelehnt worden ist.
UNHCR hält es hingegen für notwendig, im Verfahren sicherzustellen,
dass gegebenenfalls die besondere Schutzbedürftigkeit eines Kindes
anerkannt wird.
Mit einer gesetzlich verankerten Vermutung, Kinder hätten
offensichtlich keine eigenen Asylgründe, wächst die Gefahr, dass
deren Asylanträge nicht so sorgfältig wie die von Erwachsenen
bearbeitet werden. Zudem hätten Kinder nicht die gleichen
Rechtsschutzmöglichkeiten wie ihre Eltern, würde ihr Antrag
automatisch als offensichtlich unbegründet eingestuft. Diese
Schlechterstellung von Kindern im Asylverfahren ist nach Auffassung
von UNHCR nicht gerechtfertigt und sollte deshalb aufgehoben werden.
Die niedersächsische Gesetzesinitiative steht morgen bei der
nächsten Sitzung des Bundesrats (20. Oktober) auf der Tagesordnung.
Eine umfassende UNHCR-Stellungnahme zu dem Entwurf ist auf unserer
Homepage unter http://www.unhcr.de abrufbar.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
Wallstr. 9-13, 10179 Berlin
Presse: Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202202-23
Internet: http://www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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