UNHCR: Gericht setzt positives Signal
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt Afghanistan-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als positives Signal.
Die Berliner Richter haben mit ihrem heutigen Spruch den deutschen Sonderweg bei der Bewertung der quasi-staatlichen Verfolgung verlassen. Sie entsprachen so nicht zuletzt der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, sich bei der Beurteilung an der Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen zu orientieren. Damit wird die bereits eingeleitete Abkehr von einer Asylrechtsprechung unter bloß restriktiven Vorzeichen fortgesetzt.
Wie überall in Europa gilt nunmehr auch in Deutschland, dass Verfolgung in Bürgerkriegen von De-facto-Autoritäten, wie z.B. den Taliban in Afghanistan, ausgehen kann. Nach Auffassung von UNHCR hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht einen wichtigen Beitrag zur Angleichung an die europäische Praxis geleistet.
Darüber hinaus ergibt sich erneut die Chance, das Thema nichtstaatliche Verfolgung nach den Kriterien des internationalen Flüchtlingsrechts sachgerecht zu diskutieren. Vor diesem Hintergrund ist es verfehlt, den Anwendungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention ausschließlich auf den Bereich der staatlichen bzw. staatlich zurechenbaren Verfolgung zu reduzieren. Auch die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung müssen den Schutz des Abkommens potenziell in Anspruch nehmen können.
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde vor 50 Jahren verabschiedet. Für die weitaus meisten der inzwischen 137 Unterzeichnerstaaten gilt das Abkommen unabhängig von dem jeweiligen Urheber der Verfolgung. Entscheidend ist hingegen deren religiös, politisch oder ethnisch motivierte Zielrichtung. Aus Sicht von UNHCR wäre das Jubiläumsjahr ein überaus angemessener Zeitpunkt, um diesen internationalen Standard auch in Deutschland umzusetzen.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland Wallstr. 9-13 10179 Berlin
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