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UNHCR Deutschland

UNHCR: Gericht setzt positives Signal

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt
Afghanistan-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als positives
Signal.
Die Berliner Richter haben mit ihrem heutigen Spruch den deutschen
Sonderweg bei der Bewertung der quasi-staatlichen Verfolgung
verlassen. Sie entsprachen so nicht zuletzt der Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichts, sich bei der Beurteilung an der
Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen zu orientieren. Damit wird die
bereits eingeleitete Abkehr von einer Asylrechtsprechung unter bloß
restriktiven Vorzeichen fortgesetzt.
Wie überall in Europa gilt nunmehr auch in Deutschland, dass
Verfolgung in Bürgerkriegen von De-facto-Autoritäten, wie z.B. den
Taliban in Afghanistan, ausgehen kann. Nach Auffassung von UNHCR hat
deshalb das Bundesverwaltungsgericht einen wichtigen Beitrag zur
Angleichung an die europäische Praxis geleistet.
Darüber hinaus ergibt sich erneut die Chance, das Thema
nichtstaatliche Verfolgung nach den Kriterien des internationalen
Flüchtlingsrechts sachgerecht zu diskutieren. Vor diesem Hintergrund
ist es verfehlt, den Anwendungsbereich der Genfer
Flüchtlingskonvention ausschließlich auf den Bereich der staatlichen
bzw. staatlich zurechenbaren Verfolgung zu reduzieren. Auch die Opfer
nichtstaatlicher Verfolgung müssen den Schutz des Abkommens
potenziell in Anspruch nehmen können.
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde vor 50 Jahren
verabschiedet. Für die weitaus meisten der inzwischen 137
Unterzeichnerstaaten gilt das Abkommen unabhängig von dem jeweiligen
Urheber der Verfolgung. Entscheidend ist hingegen deren religiös,
politisch oder ethnisch motivierte Zielrichtung. Aus Sicht von UNHCR
wäre das Jubiläumsjahr ein überaus angemessener Zeitpunkt, um diesen
internationalen Standard auch in Deutschland umzusetzen.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
Wallstr. 9-13
10179 Berlin
Presse: Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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