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UNHCR Deutschland

UNHCR zu Süssmuth-Bericht

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) nennt Bericht der
unabhängigen Zuwanderungskommission richtungsweisend, um Asyl und
Einwanderung fair miteinander zu verbinden.
Der UNHCR-Vertreter in Deutschland Jean-Noël Wetterwald hob
zuvorderst die Empfehlung der Kommission hervor, das individuelle
Asylrecht beizubehalten. Dies sei auch für die Entwicklung des
internationalen Flüchtlingsschutzes von wesentlicher Bedeutung.
Zudem, so der UNHCR-Vertreter, könnten die praxisnahen Vorschläge zur
effizienteren Durchführung der Asylverfahren dafür sorgen, den
Flüchtlingsschutz in Deutschland insgesamt zielgenauer zu gestalten.
Besonders positiv sei aus Sicht von UNHCR ebenfalls die Empfehlung
der Kommission, die Rechte von Konventionsflüchtlingen jenen von
Asylberechtigten anzugleichen. Dies würde die Integration der
Betroffenen in die deutsche Gesellschaft erheblich erleichtern.
Konkrete Verbesserungen für die Praxis sieht der UNHCR-Vertreter auch
in dem Vorschlag, durch eine gesetzliche Regelung klarzustellen, dass
Bund und Länder die Kosten für die Aufnahme von Kriegs- und
Bürgerkriegsflüchtlingen jeweils zur Hälfte tragen.
Wetterwald würdigte ferner den Hinweis der Kommission auf die
Schutzbedürftigkeit von Frauen, die wegen ihres Geschlechts politisch
verfolgt werden, und von Opfern nichtstaatlicher Verfolgung. Er
stimme mit den Experten überein, dass eine einheitliche Auslegung in
diesem Punkt für die EU-Asylharmonisierung unabdingbar sei.
Die große Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten, so der
UNHCR-Vertreter, erkenne an, dass auch die Opfer nichtstaatlicher
Verfolgung unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen könnten. Der
Opferschutz habe Vorrang vor der Täterperspektive. Ein entsprechender
Perspektivenwechsel sei auch eine Voraussetzung, um die angestrebte
EU-Asylharmonisierung zügig umsetzen zu können. Das Asylrecht in
Deutschland würde damit nicht erweitert, sondern lediglich der
internationalen Praxis angepasst. Wetterwald sprach sich deshalb
erneut dafür aus, die nichtstaatliche Verfolgung in das sogenannte
"kleine Asyl" gesetzlich einzubinden.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
Wallstr. 9-13, 10179 Berlin
Presse: Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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