UNHCR zu Süssmuth-Bericht
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) nennt Bericht der unabhängigen Zuwanderungskommission richtungsweisend, um Asyl und Einwanderung fair miteinander zu verbinden.
Der UNHCR-Vertreter in Deutschland Jean-Noël Wetterwald hob zuvorderst die Empfehlung der Kommission hervor, das individuelle Asylrecht beizubehalten. Dies sei auch für die Entwicklung des internationalen Flüchtlingsschutzes von wesentlicher Bedeutung. Zudem, so der UNHCR-Vertreter, könnten die praxisnahen Vorschläge zur effizienteren Durchführung der Asylverfahren dafür sorgen, den Flüchtlingsschutz in Deutschland insgesamt zielgenauer zu gestalten.
Besonders positiv sei aus Sicht von UNHCR ebenfalls die Empfehlung der Kommission, die Rechte von Konventionsflüchtlingen jenen von Asylberechtigten anzugleichen. Dies würde die Integration der Betroffenen in die deutsche Gesellschaft erheblich erleichtern. Konkrete Verbesserungen für die Praxis sieht der UNHCR-Vertreter auch in dem Vorschlag, durch eine gesetzliche Regelung klarzustellen, dass Bund und Länder die Kosten für die Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen jeweils zur Hälfte tragen.
Wetterwald würdigte ferner den Hinweis der Kommission auf die Schutzbedürftigkeit von Frauen, die wegen ihres Geschlechts politisch verfolgt werden, und von Opfern nichtstaatlicher Verfolgung. Er stimme mit den Experten überein, dass eine einheitliche Auslegung in diesem Punkt für die EU-Asylharmonisierung unabdingbar sei.
Die große Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten, so der UNHCR-Vertreter, erkenne an, dass auch die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen könnten. Der Opferschutz habe Vorrang vor der Täterperspektive. Ein entsprechender Perspektivenwechsel sei auch eine Voraussetzung, um die angestrebte EU-Asylharmonisierung zügig umsetzen zu können. Das Asylrecht in Deutschland würde damit nicht erweitert, sondern lediglich der internationalen Praxis angepasst. Wetterwald sprach sich deshalb erneut dafür aus, die nichtstaatliche Verfolgung in das sogenannte "kleine Asyl" gesetzlich einzubinden.
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