UNHCR: Opfer nicht mit Tätern verwechseln
Berlin (ots)
Zum morgigen Tag des Flüchtlings appelliert das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) an die politisch Verantwortlichen, eine faire Balance zwischen Flüchtlingsschutz und Sicherheitsinteressen zu bewahren.
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion mahnt UNHCR, Opfer nicht mit Tätern zu verwechseln. Viele Asylsuchende sind vor religiös, ethnisch und politisch motiviertem Fanatismus geflohen. Massive Menschenrechtsverletzungen und die Terrorisierung ganzer Volksgruppen sind oftmals Ursachen von Fluchtbewegungen. Flüchtlingsschutz ist deshalb auch eine Antwort der Zivilisation auf den Terror.
Die Genfer Flüchtlingskonvention bietet dabei die weiterhin universal gültige Grundlage, um legitime Interessen des Staates mit einem rechtlich gesicherten individuellen Schutzanspruch zu verbinden.
Vor diesem Hintergrund setzt sich UNHCR dafür ein, den Flüchtlingsbegriff dieses Abkommens im Ausländer- und Asylverfahrensrecht vollständig umzusetzen. Ein entsprechender Schritt liegt sowohl im Interesse des Flüchtlingsschutzes als auch des Staates. Denn er kann wesentlich dazu beitragen, mit der gebotenen Sorgfalt zwischen jenen zu trennen, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können und denen, die dies aus schutzfremden Motiven nicht wollen.
In diesem Zusammenhang hält UNHCR es für erforderlich, die deutsche Rechtspraxis mit Blick auf die nichtstaatliche Verfolgung internationalen Standards anzupassen. Nicht die Täterperspektive, sondern der Opferschutz muss ausschlaggebend sein. Opfer nichtstaatlicher Verfolgung gehören deshalb unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention. Mit dieser Auffassung sieht sich UNHCR im Einklang mit der allgemeinen internationalen Staatenpraxis, wie sie zuletzt auch in einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Ausdruck kam.
Hinweis: Eine ausführliche UNHCR-Stellungnahme/Kommentierung des Zuwanderungsgesetzentwurfs finden Sie im Internet unter www.unhcr.de.
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