Bußgeldnovelle: Verkehrswacht begrüßt höhere Strafen
Bußgeldnovelle: Verkehrswacht begrüßt höhere Strafen
- Neue Sanktionsrahmen für mehr Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs
- Polizeiliche Kontrollen müssen verstärkt werden
Am 8. Oktober 2021 verabschiedete der Bundesrat den neuen Bußgeldkatalog und macht damit den Weg für deutlich höhere Strafen bei Verkehrsverstößen frei. Härter geahndet werden unter anderem Geschwindigkeitsdelikte, Parkverstöße, falsches Abbiegen von LKW und regelwidrige Nutzung von Fahrrad- oder Gehwegen. Damit soll vor allem die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs erhöht werden. Auch das unerlaubte Nutzen und Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit Bußgeld und Fahrverbot geahndet.
Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW), Prof. Kurt Bodewig, begrüßte die Änderungen: „Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält und dabei andere gefährdet, muss angemessen bestraft werden. Bisher war das Strafmaß in vielen Fällen einfach zu milde und die Anpassungen im Bußgeldkatalog daher überfällig.“
Ohne Kontrollen geht´s nicht
Angedrohte und verhängte Sanktionen können eine Verhaltensänderungen bewirken und so die Verkehrssicherheit erhöhen. Dafür muss die Verkehrsüberwachung ausgebaut und Kontrollen der Polizei verstärkt werden. Besonders in Städten, wo Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr aufeinandertreffen, führen Verstöße schnell zu Gefährdungen. Darum setzt sich die DVW auch für mehr Fahrradstaffeln der Polizei ein. Diese werden von Verkehrsteilnehmenden gut akzeptiert und erhöhen nachweislich die Verkehrssicherheit, wie eine Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer 2017 in einer Studie belegte.
Bodewig: „Wer nicht damit rechnen muss, dass er erwischt wird, wird sein Fehlverhalten kaum ändern. Darum braucht es eine gute und gesicherte Verkehrsüberwachung und konsequente Strafverfolgung. Unsere Bemühungen für mehr Rücksicht im Straßenverkehr dürfen aber nicht vernachlässigt werden.“
Was die Bußgeldnovelle unter anderem bringt
Wer zu schnell fährt und erwischt wird, muss höhere Geldstrafen in Kauf nehmen. Dabei werden die Bußgelder innerorts wie außerorts deutlich angehoben beziehungsweise sogar verdoppelt. Wer in der Stadt beispielsweise 20 km/h zu schnell unterwegs ist und erwischt wird, zahlt künftig 70 statt 35 Euro. Die Grenzen für Fahrverbote bleiben wie bisher.
Auch Falschparker müssen nun mehr bezahlen. Allgemein erhöht sich das Bußgeld von 15 auf 55 Euro. Wer allerdings auf Geh- und Radwegen, Schutzstreifen oder in zweiter Reihe steht, zahlt bis zu 110 Euro. Auf Behinderten-Parklätzen sind es 55 Euro, vor Feuerwehrzufahrten und auf Busspuren sowie in Haltestellenbereichen bis zu 100 Euro.
LKW dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Andernfalls kann ein Bußgeld von 70 Euro verhängt werden. Auch wer beim Aussteigen unachtsam die Autotür öffnet und dadurch zum Beispiel Radfahrende gefährdet (sogenannte "Dooring-Unfälle"), muss mit einer doppelt so hohen Geldstrafe wie bisher rechnen.
Zum Schutz des Fußverkehrs dürfen Gehwege nicht mit Fahrrädern oder Elektrotretrollern befahren werden. Andernfalls können bis zu 100 Euro fällig werden.
Das unerlaubte Befahren und Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet.
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