Rechtsgutachten bestätigt Einkaufsgemeinschaft Lyoness
Wien (ots)
Das aktuelle Rechtsgutachten einer Kapitalmarktrechtsexpertin der Wirtschaftsuniversität Wien bestätigt, dass die Lyoness AG im Zuge ihrer Werbekampagnen nicht gegen das Kapitalmarktgesetz verstoßen hat.
Nach drei anderslautenden zivilrechtlichen Entscheidungen in erster Instanz beauftragte das Unternehmen Lyoness Dr. Susanne Kalss, Universitätsprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien und österreichische Kapitalmarktrechtsexpertin, den juristischen Sachverhalt erneut zu prüfen. Kalss kommt zu dem Ergebnis, dass Lyoness weder im Rahmen der Werbekampagnen 2008 bis 2010 noch in Bezug auf Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe (landläufig "Businesspakete" genannt) gegen das Kapitalmarktgesetz verstoßen hat bzw. verstößt.
Das Gutachten widerspricht somit der Position von Kläger-Anwalt Eric Breiteneder, der in einer Presseaussendung Ende März erneut von 220 Mandanten und einer "Klagswelle" gegen Lyoness gesprochen hatte. Tatsächlich kann der Anwalt lediglich auf zehn Klagen in den letzten zwei Jahren verweisen. Ein Fall wurde rechtskräftig und kostenpflichtig abgewiesen, drei Entscheidungen fielen in erster Instanz für seine Mandanten. Sechs weitere, laufende Verfahren sind "unterbrochen".
Zwtl.: Der Sachverhalt im Detail:
- In der ersten, im Sommer 2011 eingebrachten Klage forderte Breiteneder Zahlungen von Lyoness an ein ehemaliges Mitglied. Trotz großer medialer Inszenierung wurde die Klage im Sommer 2012 kostenpflichtig abgewiesen. Der Mandant verzichtete auf Rechtsmittel. - Drei weitere Klagen behandeln ausschließlich einen Aspekt des Kapitalmarktgesetzes im Zusammenhang mit der von Lyoness einmalig (2008 bis 2010) durchgeführten Werbekampagne. Ihnen wurde erstinstanzlich stattgegeben. Lyoness verzichtete aus unternehmerischen Gründen auf Rechtsmittel und einigte sich finanziell mit den Klägern. Lyoness war weiterhin von einer korrekten Handlungsweise überzeugt und beauftragte Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss mit einem Rechtsgutachten. - Sechs zusätzliche, durch RA Breiteneder ungeachtet der Entwicklungen eingebrachte Klagen wurden aufgrund einer derzeit laufenden weiteren Gutachterphase von den Gerichten unterbrochen.
Zwtl.: Lyoness hält weiter fest:
- Breiteneder konzentriert seine Rechtsberatertätigkeit seit Jahren auf ein systematisches Vorgehen gegen Lyoness. In einer augenscheinlich gezielten Mandanten-Akquise wurden von ihm Sachverhalte öffentlich mehrmals unrichtig und unvollständig dargestellt. - So wird Lyoness auch in einer APA-Meldung vom 29. März 2013 mit einer Pauschalaussage zur Rückerstattung von Investments auf Kulanzbasis verfälscht zitiert. Das Statement ist nicht korrekt: Da Investitionen bei Lyoness nicht möglich sind, kann auch kein "Investment" rückerstattet werden. Sämtliche Zahlungen durch Mitglieder stellen Käufe bzw. Teil- und Anzahlungen von Käufen dar.
Für diese bietet Lyoness selbstverständlich die Rückerstattung im Rahmen der gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten. Darüber hinaus sichert Lyoness Mitgliedern, die sich direkt an das Unternehmen wenden, ein Bemühen um eine Kulanzlösung zu. Diese Einzelfallbetrachtungen werden entgegen Breiteneders anderslautender Aussage von Lyoness unverändert angewandt.
Rückfragehinweis: Mathias Vorbach Konzernsprecher Tel.: +43 (0)316 7077 - 675 mailto:mathias.vorbach@lyoness.ag
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